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alle Urteile, veröffentlicht am 19.09.2005

Landgericht München I, Urteil vom 01.06.2005
- 21 O 8437/05 -

Alles nur geklaut?

Bis zu welcher Grenze darf sich eine Stimmungs-Band bei ihren Auftritten an das erfolgreiche Programm einer anderen Festzeltband anlehnen?

Diese Frage hatte die für Urheberrechtschutz zuständige Zivilkammer des Landgerichts München I zu entscheiden, nachdem gegen eine von ihr erlassene einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt wurde.

Der Antragsteller, Leader einer im Bierzeltbereich erfolgreichen Partyband, hatte die einstweilige Verfügung mit dem Argument erwirkt, er habe eigene Arrangements geschrieben, die jeweils eine Reihe bekannter Stimmungshits zu Medleys verknüpfen. Diese würde nun der Antragsgegner mit seiner Band nahezu identisch nachspielen, dies sei jedoch ein klarer Fall einer Urheberrechtsverletzung, denn seine Arrangements seien eigenständige Schöpfungen und damit als Tonkunst schutzfähig.Er ließ die einstweilige Verfügung noch am selben Abend dem Antragsgegner zustellen - vom zuständigen Gerichtsvollzieher im Fips-Weißbierzelt auf dem Frühlingsfest... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 12.07.2005
- 33 O 22863/04 -

Einstandsgebühr der Taxi-München e.G. ist rechtmäßig

Ein selbständiger Taxifahrer ist mit seiner Klage auf Rückzahlung der Einstandsgebühr von netto 2.000 € gescheitert. Er hatte die seit den 50er Jahren von einer Münchener Taxigesellschaft geübte Praxis, von allen Taxi-Unternehmern diese Gebühr für die Zulassung zur Nutzung der etwa 120 Münchner Taxi-Rufsäulen zu verlangen, für einen Kartellverstoß gehalten.

Etwa 95 % der Münchner Taxifahrer sind Genossen der beklagten Taxi-Genossenschaft, da in München keine andere Taxi-Vermittlung über ein eigenes Rufsäulennetz verfügt.Der Kläger war der Auffassung, die Beklagte könne das "Eintrittsgeld" zu ihren Dienstleistungen nur auf Grund ihrer faktischen Alleinstellung auf dem hiesigen Markt erzielen. Auch dass sie das Geld zum größten... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 13.09.2005
- 7 L 1580/05.NW -

Deutscher in Australien darf sich bei Briefwahl nicht durch seinen Vater vertreten lassen

Ein Wähler, der sich im Ausland aufhält und deshalb zur Briefwahl berechtigt ist, muss seinen Stimmzettel selbst ausfüllen und den Wahlschein unterschreiben. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Eilverfahren entschieden.

Der Antragsteller befindet sich seit März 2005 in Australien. Am 30. August 2005 hatte er beantragt, im Wege der Briefwahl wählen zu dürfen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen wurden noch am selben Tag antragsgemäß seinem in Deutschland lebenden Vater ausgehändigt. Dieser stellte am 1. September 2005 den Antrag, für seinen Sohn den Stimmzettel und den Wahlschein ausfüllen zu dürfen,... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.09.2005
- 1 C 7.04 -

Europarechtliche Verfahrensgarantien für türkische Arbeitnehmer bei Ausweisung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die europarechtlichen Garantien, die für Unionsbürger bei behördlicher Beendigung ihres Aufenthalts gelten, auch türkischen Arbeitnehmern zustehen.

Voraussetzung ist, dass sie ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Türkei haben. Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb den Rechtsstreit um die Ausweisung eines 29-jährigen Türken, der in Baden-Württemberg wegen Handeltreibens mit Ecstasy-Tabletten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt und im... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.09.2005
- VI ZR 137/04 -

Schadensersatzklage der BRD über 70 Millionen DM vorerst gescheitert

Gericht war bei der Entscheidung nicht vorschriftsmäßig besetzt

Die klagende Bundesrepublik verlangt von der in Liechtenstein lebenden Beklagten eine Rückzahlung von 70 Millionen DM. Dieser Betrag war der Beklagten Anfang 1990 nach 17jährigem Streit als Teilentschädigung für angeblich infolge der Kriegsereignisse verloren gegangene Daimler-Benz-Aktien ihres Schwiegervaters im Nennwert von 500.000 Reichsmark auf Grundlage des Wertpapierbereinigungsschlußgesetzes gezahlt worden.

Die Klägerin behauptet, die Beklagte habe den der Auszahlung zugrunde liegenden Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dem Jahr 1989, der einen wegen hoher Kurszuwächse auszuzahlenden Betrag von 106 Millionen DM festgestellt hat, sittenwidrig durch Täuschung des Gerichts erschlichen, indem sie Urkunden gefälscht und Zeugen bestochen habe.Das Landgericht hatte die... Lesen Sie mehr