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alle Urteile, veröffentlicht am 12.09.2005

Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 02.03.2000
- 4 K 2421/98 E -

Für die Berechnung des steuerfreien Abfindungshöchstbetrags kann ein vorheriges Arbeitsverhältnis mit einzubeziehen sein

Gemäß § 3 Nr. 9 Einkommensteuergesetz sind Abfindungen, die vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses gezahlt werden, bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 16.000 DM steuerfrei. Dieser Höchstbetrag erhöht sich, wenn der Arbeitnehmer das 50. Lebensjahr vollendet und das Dienstverhältnis mindestens 15 Jahre bestanden hat auf derzeit 20.000 DM, und auf derzeit 24.000 DM, wenn der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet und das Dienstverhältnis mindestens 20 Jahre bestanden hat. Bis zu welchem Betrag eine Abfindung steuerfrei bleibt, ist damit unter anderem von der Dauer des Dienstverhältnisses abhängig.

Wie das Finanzgericht des Landes Brandenburg entschied, können bei der Bestimmung der Dauer des Dienstverhältnisses unter Umständen auch Dienstzeiten einzubeziehen sein, während derer der Arbeitnehmer bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt war.In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall war die Klägerin von 1968 bis Ende März 1991 beim Rat eines Kreises bzw. einer Kreisverwaltung beschäftigt. Zum 01. April 1991 wechselte die Klägerin - mit Einverständnis des Kreises - zu einer dem Kreis angehörenden Stadt. Bei der Gehaltsgruppeneinstufung berücksichtigte die Stadt die Vordienstzeiten der Klägerin. Die Klägerin war bei der Stadt... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 08.08.2005
- 3 K 1902/04.NW -

Behörde muss sich an ihr Wort halten

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass eine Ufermauer nicht beseitigt werden muss, wenn die Behörde gegen andere ungenehmigte Uferbefestigungen nicht einschreitet, obwohl sie hiervon in ihrem Widerspruchsbescheid ausgegangen ist.

Die Kläger sind Eigentümer eines an einem Bach gelegenen Grundstücks. Sie haben die Uferböschung durch eine Mauer befestigt ohne die dafür erforderliche wasserrechtliche Genehmigung. Die zuständige Wasserbehörde verlangte deshalb die Beseitigung der Mauer. Die Kläger beriefen sich im Gerichtsverfahren darauf, dass die Behörde gegen andere ungenehmigte Uferbefestigungen entlang des Bachs... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29.06.2005
- L 7 AS 1/05 ER -

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27.07.2005
- L 7 AS 18/05 ER -

Arbeitslosengeld II: Eheähnliche Lebensgemeinschaft und ALG II

An das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft sind strenge Anforderungen zu stellen. Bei der Prüfung dieser Frage darf nur auf die aktuellen Verhältnisse abgestellt werden.

In zwei jetzt veröffentlichten Entscheidungen hat sich das Hessische Landessozialgericht grundsätzlich mit den Anforderungen an eine eheähnliche Gemeinschaft auseinandergesetzt.Die Richter stellten klar, dass das Zusammenleben unter einer Meldeanschrift noch kein Indiz für eine eheähnliche Gemeinschaft darstellt. Eine solche Beziehung liege nur vor, wenn diese Lebensgemeinschaft... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.08.2005
- 7 A 11902/04.OVG -

Durchschnittspunktzahl bei Weinprüfung entscheidend

Einem Qualitätswein wird die amtliche Prüfungsnummer zugeteilt, wenn er u.a. bei der Prüfung von Geruch, Geschmack und Harmonie (Sensorische Prüfung) im Durch­schnitt der Beurteilungen aller Sachverständigen der Prüfungskommission mindestens 1,5 Punkte erreicht hat. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger begehrte die Zuteilung der amtlichen Prüfungsnummer für einen Wein der Sorte Spätburgunder. Dies lehnte die Landwirtschaftskammer ab, da der Wein bei der sensori­schen Prüfung von Geruch, Geschmack und Harmonie von den Sachverständigen der Prüfungskommission nicht im Durchschnitt mit mindestens 1,5 Punkten bewertet wurde. Der hiergegen erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.09.2005
- 2 BvR 1545/05 -

ZDF muss umstrittenen APPD Wahlwerbespot nicht ungekürzt senden

Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Anträge der „Anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands“ (APPD) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der das ZDF verpflichtet werden soll, ihre Wahlwerbesendung in ungekürzter Fassung zur Ausstrahlung am 12. September um 21.40 Uhr zuzulassen, abgelehnt.

Die erforderliche Folgenabwägung ergebe, dass die Gründe für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht überwiegen. Das ZDF hat der Beschwerdeführerin zugesichert, am 12. September 2005 zur vorgesehenen Zeit einen von ihr überarbeiteten Film zu senden. Die Beschwerdeführerin habe mithin die Möglichkeit, für sich und ihr Programm zu werben. In Anbetracht dessen erwachse der... Lesen Sie mehr