alle Urteile, veröffentlicht am 13.08.2007
Sozialgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.01.2006
- 48 AS 19/06 ER -
Umzugskosten sind bei auswärtiger Arbeitsaufnahme zu übernehmen
Die Umzugskosten eines Hartz IV-Empfängers müssen übernommen werden, wenn der Umzug in Zusammenhang mit dem Arbeitserwerb steht. Dies entschied das Sozialgericht Frankfurt im Fall einer allein erziehenden Mutter dreier Kinder.
Die zuvor arbeitslose Antragstellerin zog aufgrund einer neuen Arbeitsstelle von Berlin nach Neu-Isenburg. Dort lebte sie zunächst in einer leeren Wohnung und von ihren Kindern getrennt. Das Jobcenter hatte keine Umzugskosten bewilligt, weil der Antrag nicht rechtzeitig vor der Arbeitsaufnahme gestellt worden sei. Aus eigenen Mitteln den Umzug zu finanzieren war der Antragstellerin nicht möglich.Der Antrag sei auch nicht deshalb verspätet, so das Gericht, weil er nicht vor der Arbeitsaufnahme gestellt wurde. Zu den Umzugskosten gehörten neben den eigentlichen Transportkosten auch Fahrkosten der Familienmitglieder und ggf. doppelte Mietzahlungen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss vom 02.07.2007
- 14 L 518/07 -
Falsche Ernährung und keine artgerechte Haltung: Veterinäramt durfte Zirkuselefanten abtransportieren
Artgerechte Haltung geht vor wirtschaftliche Interessen des Zirkus'
Wenn Zirkustiere (hier: Elefanten) falsch oder unzureichend ernährt und zudem nicht artgerecht gehalten werden, darf die zuständige Behörde die anderweitige Unterbringung der Tiere anordnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg hervor.
Das Veterinäramt des Kreises Soest hatte aus Gründen des Tierschutzes die Fortnahme und anderweitige Unterbringung von zwei indischen Elefantenkühen angeordnet, die seit Jahrzehnten im Zirkus gehalten worden waren. Auf Veranlassung des Amtes waren die Tiere hiernach aus ihrem "Sommerquartier" - einer ehemaligen Fabrikhalle in Werl - abtransportiert worden. Dagegen setzte sich die Betreiberin... Lesen Sie mehr
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.06.2007
- 11 Sa 296/06 -
Betriebsverlegung: Versetzung von mehreren 100 Kilometern nicht zumutbar
Arbeitnehmer muss nicht folgen
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Arbeitgeber, der die gesamte Betriebsstätte an einen anderen Ort verlegt, bei der Ausübung seines Direktionsrechts die individualrechtlichen Grenzen hinsichtlich des Ortes der Arbeitsleistung zu beachten hat. Bei einer Entfernung zwischen alter und neuer Betriebsstätte von weit mehr als 200 Kilometern gebe es keine allgemeine Folgepflicht des Arbeitnehmers und keine entsprechende Weisungsbefugnis des Arbeitgebers.
Eine Mitarbeiterin, die verheiratet und Mutter von zwei noch jüngeren Kindern war, arbeitete seit mehr als 10 Jahren in einem Betrieb im Rhein-Main-Gebiet. Nach Ende ihrer Elternzeit wollte die Mitarbeiterin in dem Betrieb wieder ihre Arbeit aufnehmen. Der Arbeitgeber forderte sie ohne Erfolg zu einzelnen Arbeitseinsätzen von jeweils nicht mehr als zweiwöchiger Dauer im Ruhrgebiet auf,... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.07.2007
- 13 U 164/06 -
Beweislast bei Sachmängelgewährleistung im Autokauf kann auch beim Käufer liegen
Eventuelle Fehlbedienung muss auch innerhalb der ersten sechs Monate vom Verbraucher widerlegt werden
Auch wenn ein Defekt innerhalb von sechs Monaten nach Kauf auftritt, muss der Käufer beweisen, dass der Defekt auf einem gewährleistungspflichtigen Sachmangel und nicht auf einer Fehlbedienung oder unsachgemäße Handhabung beruht..
In dem entschiedenen Fall hatte der Käufer einen neuen Pkw erworben, bei dem vier Monate später ein Kupplungsdefekt aufgetreten war. Nachdem im Verlauf der nächsten Monate der gleiche Kupplungsschaden noch zweimal aufgetreten war, erklärte der Käufer den Rücktritt vom Vertrag und verlangte dessen Rückabwicklung.Zwischen den Parteien war streitig, ob ein technischer Defekt... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 09.08.2007
- 26 W 37/07 -
Argentinien-Anleihen: Gegen Argentinien kann in Deutschland zwangsvollstreckt werden
OLG erklärt Pfändung argentinischen Staatsvermögens für zulässig
Ein Inhaber von Staatsanleihen der Republik Argentinien, dessen Rückzahlungsansprüche nicht freiwillig erfüllt worden sind, kann u.U. im Inland im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgreich gegen die Schuldnerin vorgehen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in mehreren Verfahren entschieden.
Die Gläubiger waren Inhaber von Staatsanleihen der Republik Argentinien, die bei Fälligkeit nicht zurückgezahlt worden waren. Die Republik Argentinien war deshalb in zahlreichen Fällen zur Zahlung der fälligen Anleihen Zug um Zug gegen Aushändigung der jeweiligen Inhaberteilschuldverschreibungen und Zinsscheine verurteilt worden.Da die Schuldnerin nicht freiwillig leistete,... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.03.2007
- 7 K 9184/06 B -
Werbung für die eigene Wahl in den Personalrat einer Behörde steuerlich absetzbar
Die Aufwendungen für Werbegeschenke, die einem Kandidat für seine Wahl in den Personalrat einer Behörde entstehen, sind als Werbungskosten steuerlich berücksichtigungsfähig. Das entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.
Es gab damit einem Vorstandsmitglied einer Bezirksgruppe der Deutschen Steuer-Gewerkschaft recht, das zur Vorbereitung seiner Wahl in den Personalrat Werbegeschenke wie z.B. Schlüsselanhänger und Taschenkalender im Wert von etwa € 500 verteilt hatte. Das Finanzamt hatte die Aufwendungen als solche für "Gewerkschaftspropagandamaterial" angesehen und den Abzug versagt.Dieser... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 30.01.2007
- 1 K 366/03 -
Keine Steuernachteile für Arbeitnehmer bei Ausscheiden seines Arbeitgebers aus der VBL
Auszahlung des Versorgungsguthabens ist nicht zu versteuern
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass einem Arbeitnehmer kein steuerpflichtiger Arbeitslohn zufließt, wenn sein Arbeitgeber aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ausscheidet und ihm den Kapitalwert der bereits lohnversteuerten Rentenanwartschaft auszahlt.
Der Kläger war Angestellter im öffentlichen Dienst. Sein Arbeitgeber hatte ihn aufgrund einer arbeitsvertraglichen Versorgungszusage bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) pflichtversichert. Die Zusatzversorgung durch die VBL war auf eine sog. dynamische Versorgungsrente gerichtet. Im Zuge von Umstrukturierungen der öffentlichen Hand wurde dieser Arbeitgeber aufgelöst.... Lesen Sie mehr