alle Urteile, veröffentlicht am 02.05.2013
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 08.04.2013
- L 5 KR 102/13 B ER -
Krankenkasse muss bei tödlicher Krebserkrankung Kosten für Behandlung mit nicht zugelassenem Medikament übernehmen
Rechtsgut des Patienten auf Leben überwiegt
Sind die zugelassenen Methoden der medizinischen Wissenschaft bei einer Krebstherapie als erfolglos ausgeschöpft anzusehen und ist nach ärztlicher Einschätzung eine Therapie mit einem für diese konkrete Krepsbehandlung nicht zugelassenen Medikament aufgrund gesicherter Daten als erfolgreich einzuschätzen, überwiegt unter diesen Voraussetzungen das Rechtsgut des Patienten auf Leben. Die Krankenkasse hat daher die Kosten für die Behandlung mit dem Medikament zu übernehmen. Dies entschied das Bayerische Landessozialgericht.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 46jähriger Patient war an einem hirneigenen bösartigen Tumor erkrankt. Operative, radiologische und chemotherapeutische Maßnahmen konnten aber den Krebs nicht stoppen. Das Leben des Patienten war akut bedroht. Die behandelnden Ärzte einer hoch angesehenen Universitätsklinik sahen nur noch die Chance, mittels des Medikaments Avastin den tödlichen Verlauf zu stoppen oder wenigstens zu verlangsamen. Dieses Mittel ist aber für diese konkrete Krebsbehandlung nicht zugelassen. Deshalb lehnte die Kasse es ab, die Therapie zu übernehmen. Sie stützte sich dabei auf die Einschätzung des Medizinischen Dienstes (MDK).... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.04.2012
- VII ZB 36/10 -
Zur Identifizierung einer unleserlichen Unterschrift genügen individuelle, charakteristische Merkmale
Berufung kann mit "i.V." unterschrieben werden
Wird eine Berufungsschrift unleserlich unterschrieben, so genügt es dem Formerfordernis, wenn individuelle, charakteristische Merkmale die Wiedergabe des Namens erkennen lassen. Zudem kann die Berufung mit dem Zusatz "i.V." unterschrieben werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Beklagte legte gegen ein ihm belastendes Urteil Berufung ein. Die Berufungsschrift enthielt am Ende einen maschinenschriftlichen Namenszusatz. Unmittelbar über diesem Text befanden sich an der für die Unterschrift vorgesehenen Stelle überwiegend unleserliche Schriftzeichen. Der Schriftsatz wurde von einem anderen Rechtsanwalt in Vertretung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Schwerin, Urteil vom 29.04.2013
- 2 A 621/11; 2 A 857/11 - 2 A 864/11 -
Ferienwohnnutzung im Wohngebiet unzulässig
Nutzung als Ferienwohnung oder -haus stellt keine Unterform der Wohnnutzung dar
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat entschieden, dass die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnung oder -haus keine Unterform der Wohnnutzung, sondern eine eigenständige Nutzungsart darstellt. Die Ferienwohnnutzung ist daher in einem durch den Bebauungsplan festgesetzten allgemeinen und reinen Wohngebiet unzulässig.
Die Kläger des zugrunde liegenden Falls wandten sich dagegen, dass ihnen von der beklagten Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg die Nutzung ihrer im B-Plan-Gebiet „Am Reek“ der Gemeinde Ostseebad-Boltenhagen gelegenen Wohnungen als Ferienwohnung untersagt wird.Das Verwaltungsgericht Schwerin hat in den Entscheidungen die Auffassung der Beklagten bestätigt,... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.12.2006
- 2 Ss OWi 805/06 -
Bußgeld: Funktionsüberprüfung während des Autofahrens stellt unzulässige Handybenutzung dar
Benutzen setzt kein Telefonieren voraus
Hält sich ein Autofahrer während des Fahrens das Handy am Ohr, um zu überprüfen, ob das Handy ausgeschaltet ist, liegt eine unzulässige Benutzung des Handys vor und somit eine Ordnungswidrigkeit. Denn das Benutzen setzt kein Telefonieren voraus. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hielt sich ein Autofahrer während des Fahrens sein Handy am Ohr. Nach seinen eigenen Angaben habe er dadurch überprüfen wollen, ob ein Signalton zu hören ist. Nur so habe er kontrollieren können, ob sein Handy ausgeschaltet war.Aus Sicht des Oberlandesgerichts Hamm habe ein Verstoß gegen das Handyverbot im Sinne des § 23 Abs. 1 a... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 30.04.2013
- 16 O 389/12 Kart -
Streit um Einspeiseentgelte ins Kabel: Kabel Deutschland verliert Klage auch gegen RBB
Kabelnetzbetreiberin scheitert im Prozess um Zahlungspflicht einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt für Programmeinspeisung ins Kabelnetz
Das Landgericht Berlin hat die Klage von Kabel Deutschland abgewiesen, mit der Kabel Deutschland den Fortbestand eines gekündigten Vertrages mit dem RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg) über die gebührenpflichtige Einspeisung von Programmsignalen in das Kabelnetz gerichtlich festgestellt wissen wollte.
Nach Auffassung des Landgerichts ist die Vertragskündigung weder unter dem Gesichtspunkt eines selbstwidersprüchlichen Verhaltens noch wegen sittenwidriger Schädigung unwirksam.Die Vertragskündigung verstoße auch nicht gegen Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auch die Hilfsanträge der Klägerin blieben erfolglos.Kabel Deutschland... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 01.05.2013
- 1 BvQ 13/13 -
NSU-Verfahren: BVerfG weist Klage eines freien Online-Journalisten nach Verlosung der Presseplätze ab
Kein Anspruch auf Übertragung des NSU-Prozesses in einen anderen Raum
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eines freien Journalisten mit dem Ziel der Zuteilung eines Sitzplatzes und der Videoübertragung in einen weiteren Saal abgewiesen.
Der Antragsteller ist freier Journalist und Online-Journalist und wendet sich im Wesentlichen deshalb gegen die neue Verfügung des Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts München vom 19. April 2013, weil das neue Verfahren keine Kontingente für freie und Online-Journalisten vorgesehen habe. Hilfsweise beantragt er die Videoübertragung des Prozesses.Die 3.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 22.04.2013
- S 1 KO 1420/13 bis S 1 KO 1429/13 -
Arbeitsloser Sozialleistungsempfänger hat keinen Anspruch auf Entschädigung für Zeitverlust für Teilnahme an mündlicher Verhandlung in eigener Sache
Prozessbeteiligter muss aufgrund eigenen Interesses an Verfahrensausgang mehr Nachteile hinnehmen als andere Zeugen
Nimmt ein arbeitsloser Sozialleistungsempfänger in eigener Sache als Kläger an einer mündlichen Verhandlung teil, steht ihm hierfür, auch wenn das Gericht sein persönliches Erscheinen angeordnet hat, regelmäßig kein Anspruch auf Entschädigung für Zeitverlust zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls, ein Bezieher von Altersrente, begehrte Entschädigung für den Verlust von Freizeit wegen seiner Teilnahme an einer mündlichen Gerichtsverhandlung in eigener Sache.Das Sozialgericht Karlsruhe versagte ihm diese Entschädigung. Nach Auffassung des Gerichts, erleidet ein Prozessbeteiligter wegen seines besonderen Interesses... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Beschluss vom 10.04.2013
- 10 V 216/13 -
Steuerbescheide über steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen bei Gutschriften im Rahmen von Schneeballsystemen dürfen bis auf weiteres nicht vollzogen werden
Finanzgericht Köln gewährt vorläufigen Steuerrechtsschutz für BCI Geschädigte
"Scheingewinne" aus einer Beteiligung an der Business Capital Investors Corporation müssen vorläufig nicht versteuert werden. Dies entschied der 10. Senat des Finanzgerichts Köln. Da es innerhalb der Rechtsprechung umstritten ist, ob Gutschriften im Rahmen von Schneeballsystemen zu steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen führen, dürfen entsprechende Steuerbescheide bis auf weiteres nicht vollzogen werden, so das Gericht.
Bei der Business Capital Investors Corporation (BCI) handelt es sich um eine amerikanische Aktiengesellschaft, deren Unternehmensgegenstand die Verwaltung des eigenen Vermögens ist. Ihre Anteile wurden über ein Beratersystem vor allem in Deutschland vertrieben. Tausende von Anlegern, die an die 100 Millionen Euro investiert haben sollen, wurden mit Renditen von 15,5 % gelockt. Diese... Lesen Sie mehr