alle Urteile, veröffentlicht am 20.07.2016
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 19.07.2016
- VG 13 L 149.16 -
Geplante Asylunterkunft in Alt-Glienicke darf weiter gebaut werden
Vorhaben verstößt nicht gegen Gebot der Rücksichtnahme
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine in Berlin Treptow-Köpenick geplante Asylunterkunft vorerst weiter gebaut werden kann.
Die Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens sind Eigentümer verschiedener Grundstücke, die an ein etwa vier Hektar großes Grundstück in der Venustraße angrenzen. Dort plant die landeseigene Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) auf einer Teilfläche von etwa 1,5 Hektar die Errichtung einer temporären Wohnanlage in Containerbauweise. Sie soll aus acht Wohnkomplexen und zwei Komplexen für Personal-, Lager und Gemeinschaftsräume zur Unterbringung von maximal 500 Flüchtlingen bestehen; das Vorhaben ist auf drei Jahre ab Aufnahme der Nutzung befristet. Hiergegen wenden sich die Antragsteller.Das Verwaltungsgericht Berlin wies... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 05.07.2016
- 1 K 940/16.TR -
Kein Anspruch auf Gewährung von Unterhaltsbeiträgen bei Versorgungsehe
Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Eheschließung entscheidendes Kriterium für Bewertung der Ehe als Versorgungsehe
Die Gewährung eines Unterhaltsbeitrags für Witwen nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz scheidet dann aus, wenn es sich bei der eingegangenen Ehe um eine sogenannte Versorgungsehe handelt. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Dem Verfahren zugrunde lag die Klage einer 30 Jahre jüngeren Frau, die einen 83-jährigen ehemaligen Professor geheiratet hatte, der nach anderthalb Jahren Ehe verstorben ist. Zum Zeitpunkt der Eheschließung litt der 83-jährige an einer Mehrzahl potenziell lebensbedrohlicher Erkrankungen. Die Klägerin beantragte die Bewilligung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags in Höhe von etwa 1.200... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 20.07.2016
- C-341/15 -
Arbeitnehmer hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf finanzielle Entschädigung für nicht genommenen Urlaub
Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht entscheidend
Beendet ein Arbeitnehmer von sich aus sein Arbeitsverhältnis, hat er Anspruch auf eine finanzielle Vergütung, wenn er seinen bezahlten Jahresurlaub ganz oder teilweise nicht verbrauchen konnte. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Herr Hans Maschek, ein Beamter der Stadt Wien, wurde auf seinen Antrag mit Wirkung zum 1. Juli 2012 in den Ruhestand versetzt. In der Zeit vom 15. November 2010 bis zum 30. Juni 2012 war er nicht zum Dienst erschienen. Vom 15. November bis zum 31. Dezember 2010 befand er sich in Krankheitsurlaub. Ab dem 1. Januar 2011 war er aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber verpflichtet,... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.05.2016
- VI ZR 496/15 -
BGH: Beleidigende Äußerungen des Vermieters rechtfertigen kein Schmerzensgeld bei Kompensation durch Unterlassungstitel und Möglichkeit des Privatklageverfahrens
Verletzung des Persönlichkeitsrechts bleibt nicht sanktionslos
Beleidigt ein Vermieter seinen Mieter, so steht dem Mieter dann kein Anspruch auf Schmerzensgeld zu, wenn die Persönlichkeitsverletzung durch einen strafbewehrten Unterlassungstitel und der Möglichkeit des Privatklageverfahrens kompensiert werden kann. In diesem Fall bleibt die Persönlichkeitsverletzung nicht sanktionslos, so dass eine Geldentschädigung nicht erforderlich ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwischen dem 10. und 11. Juni 2012 verschickte ein Vermieter an seinen Mieter mehrere SMS mit beleidigendem Inhalt. So wurde der Mieter unter anderem als "Lusche allerersten Grades", "arrogante rotzige asoziale Fresse", "Schweinebacke", "feiges Schwein", "feige Sau", "feiger Pisser", "asozialer Abschaum" und "kleiner Bastard" bezeichnet.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.09.2015
- 6 UF 150/15 -
Entscheidung für Impfung der Kinder betrifft keine Angelegenheit des täglichen Lebens im Sinne von § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB
Streit der Eltern über Impfung erfordert gerichtliche Entscheidung gemäß § 1628 BGB
Besteht zwischen den getrennt lebenden Eltern Streit darüber, ob die gemeinsamen Kinder geimpft werden sollen, so betrifft dies nicht eine Angelegenheit des täglichen Lebens im Sinne des § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB. Die Entscheidung über die Impfung trifft daher nicht das sorgeberechtigte Elternteil, bei dem sich die Kinder gewöhnlich aufhalten. Vielmehr ist eine gerichtliche Entscheidung nach § 1628 BGB erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die getrennt lebenden Eltern zweier minderjähriger Kinder darüber, ob die Kinder geimpft werden sollten. Während die Mutter eine Impfung befürwortete, lehnte dies der Vater ab. Da die Kinder überwiegend bei der Mutter wohnten, vertrat sie die Ansicht, dass ihr die alleinige Entscheidungsbefugnis über die Frage der Impfung zustehe. Sie beantragte... Lesen Sie mehr
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Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2016
- L 9 R 695/16 -
Einschränkungen bei der neuen "Rente mit 63" rechtmäßig
Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn grundsätzlich nicht auf notwendige Versicherungszeiten anrechenbar
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat Einschränkungen bei der neuen "Rente mit 63" für rechtmäßig befunden. Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden im Regelfall nicht auf die notwendigen Versicherungszeiten von 45 Jahren (sogenannte Wartezeit) angerechnet. Damit sollen Fehlanreize vermieden werden, insbesondere eine faktische "Rente mit 61" zu Lasten der Sozialversicherung.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im August 1951 geborene, bei einem großen Stuttgarter Automobilhersteller beschäftigte Versicherte beendete aus gesundheitlichen Gründen sein Arbeitsverhältnis mit Aufhebungsvertrag zum 31. Dezember 2011 und erhielt eine Abfindung in Höhe von 45.000 Euro. Anschließend bezog er zwei Jahre Arbeitslosengeld bis zum 31. Dezember 2013.... Lesen Sie mehr