alle Urteile, veröffentlicht am 11.02.2022
Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 01.02.2022
- 6 CE 21.2708 -
Bund darf Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof vorläufig nicht besetzen
Leistungsvergleich der Bewerber rechtsfehlerhaft
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschlüssen drei Beschwerden der Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen und damit die Stellenbesetzung für das Vizepräsidentenamt am Bundesfinanzhof (BFH) vorläufig untersagt.
Im Auswahlverfahren um das seit 1. November 2020 unbesetzte Vizepräsidentenamt hatte sich das Bundesjustizministerium für eine Bewerberin entschieden, die derzeit als Präsidentin eines Finanzgerichts tätig ist. Diese hatte sich u.a. gegen drei Vorsitzende Richter und Vorsitzende Richterinnen am BFH durchgesetzt. Den gegen die Auswahlentscheidung erhobenen Eilanträgen der drei Konkurrenten hatte das Verwaltungsgericht München mit Beschlüssen vom 14. Oktober 2021 stattgegeben und der Bundesrepublik Deutschland untersagt, die Vizepräsidentenstelle mit der Bewerberin zu besetzen, solange keine neue Auswahlentscheidung über die Bewerbungen der Konkurrenten... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 07.01.2022
- 21 O 14450/17 -
Verbot der Zugänglichmachung verlagsgebundener Fachartikel in Forschernetzwerk
LG bejahrt Unterlassungsanspruch - verneint jedoch Schadensersatzanspruch
Im Streit zwischen mehreren wissenschaftlichen Fachverlagen und einem Forschernetzwerk hat das Landgericht München I den Betreibern der Plattform das Zugänglichmachen verlagsgebundener Fachartikel über die Internetplattform untersagt.
Auf der betroffenen Internetplattform, auf der sich Wissenschaftler untereinander austauschen und hierzu jeweils Nutzerprofile anlegen können, waren zahlreiche Fachartikel zugänglich gemacht worden. Mehrere Wissenschaftsverlage hatten mit ihrer gegen die Plattform gerichteten Klage ein Verbot solcher Publikationen beantragt; aus Sicht der Wissenschaftsverlage handelte es sich nämlich... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Urteil vom 04.11.2021
- 8 U 85/21 -
Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung kann nicht wegen coronabedingter Einschränkungen gekürzt werden
Mieter kann sich durch Rückgabe der Mietsache der Entschädigungspflicht entziehen
Der Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung wegen fehlender Rückgabe der Mietsache gemäß § 546 a Abs. 1 BGB kann nicht aufgrund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage infolge coronabedingter Einschränkungen gemäß § 313 BGB gekürzt werden. Die Zahlung der vollen Nutzungsentschädigung ist dem Mieter nicht unzumutbar, da er sich dem Anspruch jederzeit durch Rückgabe der Mietsache entziehen kann. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Gewerbemieterin im Mai 2021 vom Landgericht Berlin zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltens der Mietsache verurteilt. Die Mieterin betrieb in den Räumen ein Hotel bzw. eine Pension. Das Mietverhältnis wurde im März 2020 beendet. Die Gewerbemieterin vertrat die Meinung, dass die Nutzungsentschädigung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage... Lesen Sie mehr
Werbung
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 24.04.2021
- 46 C 220/20 -
Anspruch des Mieters gegen Hausverwaltung auf Mitteilung des Namens und der ladungsfähigen Anschrift einer GbR-Vermieterin
Grundsätzlich können Informationen durch Grundbucheinsicht und Melderegisterauskunft selbst eingeholt werden
Grundsätzlich steht einem Wohnungsmieter gegenüber der Hausverwaltung kein Anspruch auf Auskunft des Namens und der ladungsfähigen Anschrift des Vermieters zu, weil die Informationen durch eine Grundbucheinsicht und eine Melderegisterauskunft selbst eingeholt werden können. Dies gilt aber dann nicht, wenn die Vermieterin eine GbR ist. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Wohnungsmieterin im Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Hamburg gegen die Hausverwaltung auf Mitteilung des Namens und der ladungsfähigen Anschrift der Vermieterin. Das Grundstück wurde zuvor an eine neue Vermieterin verkauft.Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr stehe gegenüber der Hausverwaltung... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.02.2022
- 1 BvR 2649/21 -
Bundesverfassungsgericht: Eilantrag gegen Pflege-Impfpflicht gescheitert - Corona-Pflege-Impfpflicht kann zunächst in Kraft treten
Erfolgloser Eilantrag zur Außervollzugsetzung der „einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht" nach § 20 a Infektionsschutzgesetz
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem die Beschwerdeführenden begehrten, den Vollzug von § 20 a und § 73 Abs. 1a Nr. 7e bis 7h Infektionsschutzgesetz (IfSG) ("einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht") vorläufig auszusetzen.
Die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Pflicht zum Nachweis einer Impfung, Genesung oder Kontraindikation in § 20 a IfSG als solche begegnet zum Zeitpunkt der Entscheidung zwar keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Es bestehen aber jedenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der in § 20 a IfSG gewählten gesetzlichen Regelungstechnik einer doppelten... Lesen Sie mehr
Werbung
Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 21.05.2021
- 202 C 181/20 -
Kosten für vorbeugende Reinigung von Wasserrohren nicht als Betriebskosten auf Mieter umlegbar
Kein Vorliegen laufender Kosten
Die Kosten für die vorbeugende Reinigung von Wasserohren können nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Sie stellen keine laufenden Kosten dar. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnraummietvertrags ab den Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen über die Umlagefähigkeit der Kosten für die vorbeugende Reinigung von Wasserrohren.Das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied, dass eine vorbeugende Reinigung von Wasserrohren technisch allenfalls in so langen Zeitabständen erforderlich... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.01.2022
- 23 SaGa 1521/21 -
Kurierfahrer als Mitglied eines Wahlvorstands ist trotz Kündigung zu beschäftigen
Sonderkündigungsschutz nach § 15 Absatz 3 Kündigungsschutzgesetz
Ein Arbeitnehmer eines Kurierdienstes und Mitglied des Wahlvorstands muss trotz ausgesprochener Kündigung vorläufig beschäftigt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes entschieden.
Der Kurierdienst erklärte gegenüber einem als „Rider“ beschäftigten Arbeitnehmer eine außerordentliche Kündigung und macht zur Begründung geltend, der Rider habe sich an einem illegalen Streik beteiligt. Der Arbeitnehmer hat im Wege des einstweiligen Rechtschutzes seine weitere tatsächliche Beschäftigung verlangt und geltend gemacht, er müsse auch vor der bisher noch ausstehenden... Lesen Sie mehr