wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 09.06.2006

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 01.06.2006
- 2-03 O 360/02 -

"Passionierter Schläger" ist üble Nachrede

Formulierung des Magazins "Focus" "er galt bei der sog. Putzgruppe, der er angehörte, als passionierter Schläger" stellt eine unterlassungspflichtige, üble Nachrede dar

Auch ein an der außerparlamentarischen Bewegung in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts aktiv Beteiligter, der von sich selbst gesagt hat, dass er jemand war, der bereit gewesen sei, für seine politische Meinung tatkräftig einzustehen, darf in einer Zeitschrift nicht als passionierter Schläger bezeichnet werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.

Der Kläger macht Unterlassungs- und Geldentschädigungsansprüche wegen Persönlichkeitsund Ehrverletzung geltend. Die Beklagte ist Herausgeberin eines bundesweit erscheinenden Magazins. In einem Heft des Jahres 2002 erschien in diesem Magazin unter dem Titel „Tag der Veteranen“ ein ganzseitiger Bericht anlässlich der Beerdigung des verstorbenen Kabarettisten Matthias Beltz. Im Rahmen dieses Artikels wurde der Kläger bei seiner Teilnahme an der Beerdigung abgebildet mit dem darunter befindlichen Text „R. S. – Fischers (gemeint ist der ehemalige Bundesaußenminister) engster Freund und mehrfacher Trauzeuge galt bei der sog. Putzgruppe, der er angehörte, als passionierter Schläger.“... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2006
- L 3 ER 46/06 AS -

Will ein Hilfebedürftiger die Vollziehung eines Aufhebungsbescheides verhindern, muss er die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragen

Der Widerspruch gegen einen Bescheid, mit dem Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende aufgehoben wurden, hat keine aufschiebende Wirkung. Will ein Arbeitsuchender erreichen, dass der Bescheid nicht vollzogen wird, muss er Klage erheben und die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage beantragen.

Einer Arbeitsuchenden waren Arbeitslosenhilfe und dann Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bewilligt worden. Nachdem im Anschluss an eine Begutachtung festgestellt worden war, dass sie nicht erwerbsfähig ist, wurde der Bewilligungsbescheid aufgehoben. Die Arbeitsuchende erhob hiergegen Klage und beantragte den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Dieser Antrag hatte vor... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.05.2006
- I ZB 94/05  -

Zwangsvollstreckung bei Verurteilung zu ordnungsgemäßer Betriebskostenabrechnung

Vermieter kann Abrechnung nur selbst durchführen

Der Bundesgerichtshof hatte - aufgrund einer vom Beschwerdegericht zugelassenen Rechtsbeschwerde - über die Frage zu entscheiden, wie ein Urteil vollstreckt werden kann, das den Vermieter einer Mietwohnung verpflichtet, ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnungen für abgelaufene Abrechnungsperioden zu erteilen. Diese Frage ist von den Gerichten bisher unterschiedlich beantwortet worden.

Wie vom Beschwerdegericht wird teilweise die Ansicht vertreten, der Mieter, der das Urteil erwirkt habe, müsse sich gerichtlich ermächtigen lassen, die Betriebskostenabrechnungen im Wege der Ersatzvornahme durch einen Dritten (z.B. einen Sachverständigen) erstellen zu lassen (§ 887 ZPO).Nach anderer Ansicht kommt eine Zwangsvollstreckung in dieser Weise grundsätzlich nicht... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 08.06.2006
- 5 B 173/06, 5 B 175/06, 5 B 176/06, 5 B 179/06, 5 B 183/06 -

Fußball-WM: Meldeauflagen für Hooligans und „Mitläufer“ der Hooliganszene rechtmäßig

„Gefährder“ müssen sich während der WM zu festgelegten Zeiten bei der Polizei melden

Hooligans und andere Personen, von denen im Zusammenhang mit den Spielen der Fußball-Weltmeisterschaft Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen, sind grundsätzlich dazu verpflichtet, sich auf Anordnung der Behörden zu den von diesen festgelegten Zeiten bei der Polizei zu melden.

Für eine solche Meldeauflage genügt es, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Betreffende zum unmittelbaren Umfeld der gewalttätigen Hooliganszene gehört. Es ist nicht erforderlich, dass er schon wegen Straftaten bei Sportereignissen verurteilt wurde. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in mehreren Eilverfahren entschieden.Dem Gericht lagen 5 Eilanträge... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 01.06.2006
- 1 G 919/06 -

Eilantrag einer Wertpapierhandelsbank gegen Frankfurter Wertpapierbörse auf vorläufige Zuteilung von Aktien-Skontren abgelehnt

Die antragstellende Bank ist eine nach § 26 Börsengesetz (BörsG) für die Frankfurter Wertpapierbörse zugelassene Skontroführerin. Skontroführung ist die Vermittlung und der Abschluss von Börsengeschäften in den einem Skontroführer zugewiesenen Wertpapieren unter Einschluss der Preisfeststellung im Präsenzhandel der Wertpapierbörse.

Die Frankfurter Wertpapierbörse (Antragsgegnerin) führte auf der Grundlage der zum 15.03.2005 geänderten Börsenordnung ab dem 01.07.2005 eine neue Verteilungsregelung für Aktien-Skontren im amtlichen und geregelten Markt ein. Alle früheren Skontrenzuteilungen erloschen zum 30.06.2005. Mit Bescheiden vom 20.05.2005 verteilte die Antragsgegnerin sämtliche Skontren unter Anordnung des... Lesen Sie mehr

Werbung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09.06.2006
- 24 CS 06.1521 -

Fußball-WM: Betretungsverbote, Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen für Hooligan bestätigt

Eilentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

Die von der Stadt München gegenüber einem Angehörigen der "Hooligan-Szene" für die Zeit der Fußballweltmeisterschaft verfügten Betretungs- und Aufenthaltsverbote (insbesondere für die "Allianz-Arena" als WM-Stadion und den public-viewing-Bereich im Olympiapark sowie den Fanbereich am Marienhof) und Meldeauflagen bei einer Polizeidienststelle haben Bestand. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Eilbeschluss entschieden und damit die Beschwerde gegen die vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom 7. Juni 2006 zurückgewiesen.

Das Gericht stützt seine Entscheidung u.a. darauf, dass von maßgeblicher Bedeutung die Zugehörigkeit des Antragstellers zur Hooligan-Szene sei, die regelmäßig durch Gewaltbereitschaft in Erscheinung trete. Es spiele hingegen keine Rolle, dass der Antragsteller bisher wegen begangener Gewalttätigkeiten noch nicht bestraft worden sei. Allein durch die offen zum Ausdruck gebrachte... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 03.02.2006
- 173 C 38491/05 -

Ein toter Hund braucht kein Futter mehr

Im Juni 2003 musste die in München wohnende spätere Beklagte von ihrer langjährigen Weggefährtin, der 11-jährigen Schäferhündin "Isy" Abschied nehmen. Die Hündin hatte einen Tumor nicht mehr überlebt. Das Futter für "Isy" wurde über die letzten Jahre von einer Tiernahrung vertreibenden Gesellschaft in Taufkirchen (der späteren Klägerin) bezogen.

Nach der Einäscherung von "Isy" teilte die Beklagte der Klägerin den Tod des Tieres mit und bat um Einstellung der Lieferungen. Dies nahm die Klägerin jedoch nicht zur Kenntnis und sandte der Beklagten im August und Oktober weitere Tiernahrung zu. Die entsprechenden Rechnungen über insgesamt € 238,95 bezahlte die Beklagte nicht sondern wandte sich nach jeder Warenanlieferung und Rechnungsstellung... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 30.03.2006
- 10 Sa 2395/05 -

Keine Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei der Einstellung

Anspruch auf Entschädigung besteht nur bei ernsthafter Bewerbung

Das Landesarbeitsgericht Berlin hat eine Klage auf Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung eines Stellenbewerbers bei der Einstellung (§ 611 a BGB) abgewiesen.

Der – männliche – Bewerber hatte sich auf eine Stelle beworben, die für eine „Chefsekretärin/ Assistentin“, also nicht geschlechtsneutral, ausgeschrieben war. Er wurde bei der Stellenbesetzung nicht berücksichtigt und machte daraufhin eine Schadenersatzforderung in Höhe von 3 Monatsverdiensten geltend.Das Landesarbeitsgericht entschied, dass ein etwaiger Entschädigungsanspruch... Lesen Sie mehr