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alle Urteile, veröffentlicht am 20.05.2008

Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 28.01.2008
- 2 K 1497/07 -

Auszubildende können Anzugreinigung nicht von der Steuer absetzen

Es kommt auch nicht darauf an, ob der Arbeitgeber das Tragen von Anzügen verlangt

Auch Auszubildende, die während ihrer Ausbildung einen Anzug tragen müssen, können die Kosten für die Reinigung nicht von der Steuer absetzen. Dies hat das Finanzgericht des Saarlandes entschieden.

Im zugrundeliegenden Fall wollte ein Auszubildender bei einer Bank die Reinigungskosten bei der Einkommensteuer (§ 9 EStG) geltend machen.Das Finanzgericht entschied, dass bei einem Bankangestellten die Aufwendungen für die Reinigung der während der Arbeit getragenen Anzüge selbst dann keine Werbungskosten darstellen, wenn der Arbeitgeber das Tragen von Anzügen verlangt. Auch Auszubildende, die während ihrer Ausbildung einen Anzug tragen müssen, können die Kosten für die Reinigung nicht von der Steuer absetzen. Dies hat das Finanzgericht des Saarlandes entschieden. Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.05.2008
- 4 MB 49/08 -

Trotz Lärmbelästigung: Holmer Beliebung darf weiterhin den neuen Ältermann nachts um 3 Uhr mit Musikumzug nach Hause begleiten

Anwohner scheitern in zweiter Instanz

Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden und damit eine anders lautende Entscheidung des erstinstanzlichen Verwaltungsgerichts Schleswig geändert.

Die Mitglieder der Holmer Beliebung begleiten regelmäßig zum Abschluss des Beliebungsfestes im Juni nachts um 3 Uhr ihren neuen Ältermann mit einem Musikumzug nach Hause. Diese Sitte gibt es nach Mitternacht zumindest seit 40 Jahren, von Seiten der Holmer Beliebung wird auf eine Tradition seit dem 17. Jahrhundert verwiesen. Auf eine Anwohnerbeschwerde hatte die Stadt Schleswig dieses... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05.05.2008
- 2 BvR 1801/06 -

Hausdurchsuchung bei einem Strafverteidiger wegen des Vorwurfs der Beleidigung nur nach sorgfältiger Prüfung

Erfolgreiche Verfassungs­beschwerde gegen die Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt

Die Durchsuchung der Kanzleiräume eines Rechtsanwalts gegen den ein Ermittlungs­verfahren wegen Beleidigung läuft, ist rechtswidrig, wenn sich die ihm vorgeworfenen Äußerungen in den Schriftsätzen an das Gericht befinden. Eine Durchsuchung ist dann nicht erforderlich, um den Tatverdacht der Beleidigung zu erhärten. Dies hat das Bundes­verfassungs­gericht entschieden.

Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Wegen einiger Passagen in einem Beschwerdeschriftsatz für einen Mandanten erstattete der erkennende Amtsrichter gegen den Beschwerdeführer Strafanzeige wegen Beleidigung. In der Anzeige macht der Richter unter anderem geltend, dass ihm in der Beschwerdeschrift vorgeworfen werde, er hätte in diesem Beschluss 'wider besseres Wissen' Tatsachen falsch... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 20.05.2008
- VG 2 A 28.07 -

NPD muss staatliche Mittel zurückzahlen

Rechenschaftsberichte waren unrichtig

Die Entscheidung der Bundestagsverwaltung, die der NPD in den Jahren 1998, 1999 und 2000 bewilligte staatliche Teilfinanzierung ganz oder teilweise wieder zurückzunehmen und von der NPD einen Betrag von 869.353,89 Euro zurückzufordern, war rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Das Gericht war der Auffassung, dass die Rechenschaftsberichte der NPD in den Jahren 1997 und 1998 in wesentlicher Hinsicht unrichtig waren. Denn diese hätten Spenden in erheblichem Umfang zu Unrecht ausgewiesen. Die NPD habe daher in den Jahren 1998 und 1999 ihren gesamten Anspruch auf eine staatliche Teilfinanzierung verloren. Teilweise fehlerhaft sei auch der Rechenschaftsbericht... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.05.2008
- 9 AZR 382/07 -

Bundesarbeitsgericht zur Unwirksamkeit einer doppelten Schriftformklausel

Das Bundesarbeitsgericht hat eine Schriftformklausel als zu weit gefasst angesehen und sie gemäß § 305 b BGB als unwirksam erklärt. Die in Rede stehende Klausel erwecke beim Arbeitnehmer entgegen der Schutzvorschrift des § 305 b BGB den Eindruck, auch eine mündliche individuelle Vertragsabrede sei wegen Nichteinhaltung der Schriftform gem. § 125 Satz 2 BGB unwirksam, führten die Richter aus.

Vom Arbeitgeber vorformulierte Arbeitsvertragsklauseln sind gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Nach § 305 b BGB haben individuelle Vertragsabreden vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.Der Kläger war von Mai 2002 bis zum 31. März 2006 für die Beklagte als Büroleiter... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.05.2008
- 9 AZR 219/07 -

BAG: Resturlaub kann auch nach zweiter Elternzeit noch genommen werden

Bundesarbeitsgericht ändert Rechtsprechung

Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, muss der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr gewähren (vgl. bis 31. Dezember 2006 § 17 Abs. 2 BErzGG, danach inhaltsgleich § 17 Abs. 2 BEEG). Der Urlaub ist abzugelten, wenn das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit endet oder es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt wird (§ 17 Abs. 3 BErzGG/BEEG). Der Neunte Senat hat § 17 Abs. 2 BErzGG bisher so ausgelegt, dass der auf Grund einer ersten Elternzeit übertragene Urlaub auch dann mit Ablauf des auf diese Elternzeit folgenden Urlaubsjahrs verfällt, wenn er wegen einer zweiten Elternzeit nicht genommen werden kann. An dieser Rechtsprechung hält der Senat nicht mehr fest.

Die Klägerin nahm für die Betreuung ihres ersten Kinds vom 3. Dezember 2001 bis 7. Oktober 2004 Elternzeit in Anspruch.Wegen der Geburt ihres zweiten Kinds im Jahr 2003 schloss sich „nahtlos“ eine weitere, bis 18. August 2006 verlangte Elternzeit an. Das 1988 begründete Arbeitsverhältnis der Parteien endete am 31. Dezember 2005. Die Klägerin fordert mit ihrer... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.05.2008
- OVG 11 B 12.07 u.a. -

Keine Rundfunkgebührenbefreiung für ALG II-Empfänger mit geringen Zuschlägen

Gesetzgeber hat in zulässiger Weise typisiert und pauschaliert

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in mehreren Berufungsverfahren entschieden, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II, die hierzu einen Zuschlag nach § 24 SGB II erhalten, auch dann keine Befreiung von den Rundfunkgebühren beanspruchen können, wenn dieser Zuschlag die Höhe der monatlichen Rundfunkgebühren von 17,03 Euro unterschreitet.

Das Oberverwaltungsgericht widersprach der Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin, dass in derartigen Fällen, die § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ohne Rücksicht auf die Höhe des Zuschlags von der Befreiung ausschließt, dennoch im Wege verfassungskonformer Auslegung eine besondere Härte im Sinne des § 6 Abs. 3 dieses Staatsvertrages anzunehmen sei.... Lesen Sie mehr