alle Urteile, veröffentlicht am 01.07.2008
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 01.07.2008
- C-39/05, C-52/05 -
Europäischer Gerichtshof gestattet den Zugang zu Rechtsgutachten des Rates zu Gesetzgebungsfragen
EuGH zu den Voraussetzungen für die Einsichtnahme von Dokumenten des Rates "Justiz und Inneres"
Die Transparenz von Gesetzgebungsverfahren und die Stärkung der demokratischen Rechte der europäischen Bürger können ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung von Rechtsgutachten darstellen. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Die Gemeinschaftsverordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten bestimmt, dass jeder Unionsbürger und jede Person mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat ein Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe hat. In der Verordnung sind Ausnahmen von diesem Grundprinzip u. a. für den Fall vorgesehen, dass durch die Verbreitung eines Dokuments der Schutz von Gerichtsverfahren und der Rechtsberatung beeinträchtigt würde, es sei denn, es besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung.Am 22. Oktober 2002 beantragte Herr Turco beim Rat Zugang zu den Dokumenten, die auf der Tagesordnung einer Tagung des Rates "Justiz... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2008
- 1 K 46/07 -
Gebührenpflicht für verbindliche Auskunft des Finanzamts ist verfassungsgemäß
"Individuelle Dienstleistung" gegenüber dem Auskunftssuchenden
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass das Finanzamt die Gebühr für eine verbindliche Auskunft zu Recht erhebt.
Ein Steuerbürger hat die Möglichkeit, beim Finanzamt die Erteilung einer verbindlichen Auskunft über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten zu beantragen. Ab 2007 wurde diese schon zuvor bestehende Möglichkeit gesetzlich näher geregelt und gleichzeitig - erstmals - eine Gebühr hierfür eingeführt.Der Kläger beantragte... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 20.06.2008
- 1 A 341/06 -
Entlaufener Hund: Halter muss Kosten für Feuerwehreinsatz zahlen
Auf Brautschau befindlicher Hund war herrenlos
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die Klage eines Hundehalters abgewiesen, der sich gegen die Erhebung von Gebühren von rund 180,00 EUR für das Verbringen seines Hundes in das städtische Tierheim durch Feuerwehrleute der beklagten Stadt Göttingen gewendet hatte.
Der auf dem Grundstück des Klägers zunächst angeleinte Hund, ein Deutsche Brake Rüde, riss sich an einem schönen Sommertag des Jahres 2006 los und wanderte herren- aber nicht ziellos durch die Gassen Herberhausens. Offenbar interessierte ihn eine in der Nähe wohnende läufige Hündin. Deren Halterin, die weder den Hund des Klägers noch diesen selbst kannte, nahm sich des Rüden an, um... Lesen Sie mehr
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Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.04.2008
- L 5 KR 22/08 -
Kein sozialrechtliches Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung von der Arbeit nach Kündigung
Nach Arbeitgeberkündigungen werden die betroffenen Arbeitnehmer häufig von der Pflicht zur Arbeitsleistung freigestellt. Während das Arbeitsverhältnis mit seinen (Neben-)Pflichten bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch fortbesteht (BAG Urteil vom 23.01.2008) hat das Bayerische Sozialgericht ein sozialrechtliches Beschäftigungsverhältnis in dieser Zeit verneint.
Nach einer Arbeitgeberkündigung vom 14.12.2005 zum 31.3.2006 hatte der Arbeitgeber die Klägerin zwei Tage später unwiderruflich von der Arbeit freigestellt. Die Freistellung wurde den Sozialversicherungsträgern bekannt, als der Arbeitgeber unter Bezug auf das Besprechungsergebnis der Spitzenverbände vom 05./06.07.2005 mangels beitragspflichtiger Beschäftigung keine Beiträge mehr an... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.07.2008
- VI ZR 67/08 -
Prinzessin Caroline scheitert mit Klage gegen die Veröffentlichung von Urlaubsfotos
Persönlichkeitsrecht muss Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurückstehen
Urlaubsfotos von Prominenten dürfen in Medien veröffentlicht werden, wenn sie ein Thema von allgemeinem Interesse illustrieren. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshof hervor, der eine Klage von Caroline Prinzessin von Hannover abwies. Sie hatte sich gegen die Veröffentlichung eines Fotos, das sie mit ihrem Ehemann auf einer belebten Straße zeigt, gewehrt. Das Bild habe ohne die Einwilligung Carolines veröffentlicht werden dürfen, meinten die Richter. Der mit dem Foto bebilderte Artikel könne eine Debatte öffentlichen Interesses herbeiführen. Der Bericht thematisierte ein geändertes Konsumverhalten Prominenter.
Die Klägerin, Caroline Prinzessin von Hannover, hat sich gegen die Veröffentlichung eines Fotos in der von dem Beklagten verlegten Zeitschrift gewandt. Diese hatte einen Artikel über die Vermietung einer Ferienvilla des Ehemannes der Klägerin auf einer Insel vor Kenia veröffentlicht, der u. a. mit einer Aufnahme dieser beiden Personen bebildert war. Die Fotografie ist während eines... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.07.2008
- VI ZR 243/06 -
Sabine Christiansen wehrt sich erfolgreich gegen die Veröffentlichung eines Fotos beim Einkaufen mit ihrer Putzfrau
Belanglose Urlaubsfotos dürfen nicht dem Unterhaltungsinteresse bestimmter Leser dienen
Ein Foto, das Sabine Christiansen mit ihrer Putzfrau beim Einkaufen auf Mallorca zeigt, hat keinen ausreichenden Informationswert. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Er verurteilte den Axel Springer Verlag dazu, das Foto nicht mehr erneut zu veröffentlichen.
Die Klägerin ist eine bekannte deutsche Fernsehjournalistin. Die Beklagte veröffentlichte in der von ihr verlegten Zeitschrift "Bild der Frau" ein Foto, welches die Klägerin mit ihrer Putzfrau beim Einkaufen in Puerto Andratx auf Mallorca zeigt. Foto und dazugehöriger Text befanden sich auf einer bebilderten Seite mit der Überschrift "Was jetzt los ist auf Mallorca". Das Bild ist mit... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 30.06.2008
- VG 3 A 219.08 -
Ordnungsmaßnahme: Klassenkonferenz darf undisziplinierten Schüler von Klassenfahrt ausschließen
Klassenfahrt nach Rom
Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag eines 16-jährigen Schülers gegen die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zurückgewiesen, mit dem der Schüler seine Teilnahme an einer Klassenfahrt nach Rom erreichen wollte.
Die Klassenkonferenz des Gymnasiums hatte gegen den Schüler eine Ordnungsmaßnahme ergriffen und ihn von der Teilnahme an der Klassenfahrt ausgeschlossen, weil dieser eine ordnungsgemäße Unterrichts- und Erziehungsarbeit wiederholt mit undiszipliniertem und fortwährend den Unterricht störendem Verhalten unmöglich gemacht hatte. Der Schüler hatte - beispielhaft - während des Unterrichts... Lesen Sie mehr