alle Urteile, veröffentlicht am 30.06.2008
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.01.2008
- S 4 U 4767/06 -
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist als arbeitnehmerähnlich Beschäftigter gesetzlich unfallversichert
Das Sozialgericht Karlsruhe hat eine Berufsgenossenschaft verurteilt, den Sturz des Klägers - eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer „Familien-GmbH“ - von einer Leiter als Arbeitsunfall anzuerkennen. Der Kläger, ein Stuckateurmeister, war von der beklagten Berufsgenossenschaft im Wesentlichen allein aufgrund seiner steuerlichen Veranlagung zuvor den nicht unfallversicherten unternehmerähnlichen Personen zugeordnet worden.
Die 4. Kammer ist zur gegensätzlichen Einschätzung des Status des Klägers als unfallversicherter arbeitnehmerähnlicher Person aufgrund einer Gesamtbetrachtung der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse der GmbH und seiner Anstellung gelangt. Als Gesellschafter-Geschäftsführer habe der Kläger lediglich über Geschäftsanteile der GmbH in Höhe von 10.000 DM (= 20 %) verfügt; die übrigen Geschäftsanteile hielten Vater und Mutter des Klägers. Gemäß dem maßgeblichen GmbH-Vertrag erfolgten Gesellschafterbeschlüsse aber mit Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Schon daraus werde ersichtlich, dass der Kläger bereits formal keinen beherrschenden... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.06.2008
- 1 A 10026/08.OVG -
Gemeindestraße muss nicht zur Kreisstraße aufgestuft werden
Verkehrsbedeutung hat sich nicht geändert
Die Ortsgemeinde Kasel kann nicht die Umwandlung einer innerörtlichen Gemeindestraße in eine Kreisstraße (sog. Aufstufung) verlangen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Wegen der Zunahme des Durchgangsverkehrs auf ihrer innerörtlichen Gemeindestraße hat die Ortsgemeinde die Aufstufung der Straße zur Kreisstraße beantragt. Die Einordnung als Gemeindestraße hat u.a. Bedeutung für die Kostentragung bei Instandhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen. Das Verwaltungsgericht sprach die beantragte Verpflichtung des Landes aus. Dem ist das Oberverwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 12.06.2008
- 26 O 2677/08 -
Kreuzung war nicht geräumt - Stadt muss Schadenersatz nach Glatteisunfall zahlen
Verkehrssicherungspflichtverletzung
Die Stadt München ist wegen eines Glatteisunfalls zu Schadenersatz an eine Fußgängerin verurteilt worden. Dies hatte sich im Winter auf einer nicht geräumten Straßenkreuzung den Knöchel gebrochen. Die Stadt habe durch die Nichträumung und Nichtstreuung ihre Verkehrssicherungspflicht fahrlässig verletzt, entschied das Landgericht München.
Die Klägerin war am 27.2.2005 kurz vor 20.00 Uhr bei Überqueren der Rudhartstraße in München auf der Fahrbahn ausgerutscht und schwer gestürzt. Dabei erlitt sie u.a. eine Knöchelfraktur. Die Fahrbahn war nicht zeitnah von Schnee geräumt und auch nicht gestreut worden. Grund für den Sturz war eine unter der Schneedecke liegende Eisplatte. Die Klägerin war der Auffassung, die Beklagte,... Lesen Sie mehr
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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.04.2008
- L 9 AS 69/07 -
Hartz-IV-Leistungen nur auf Antrag
Im Streitfall muss Leistungsempfänger Zugang eines Schreibens nachweisen
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (sog. Hartz-IV-Leistungen) werden nur auf Antrag gewährt. Der Antragsteller muss im Zweifel beweisen, dass sein Gesuch die Behörde auch tatsächlich erreicht hat. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen entschieden.
Die Klägerin lebt im Kreis Heinsberg und bezog bis Ende Januar 2006 Grundsicherungsleistungen. Sie beantragte am 28.02.2006, ihr diese Leistungen ab dem 01.02.2006 nahtlos weiterzuzahlen. Dies lehnte die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) für den Kreis Heinsberg ab und bewilligte Hartz-IV-Leistungen erst ab dem 28.02.2006: In der Zeit vom 01. bis 27.02.2006 bestehe kein Anspruch, weil die Klägerin... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Urteil vom 30.04.2008
- 13 O 714/07 -
Allein das Anzünden von Kerzen (Teelichtern) führt nicht zur Haftung für die Folgen eines Wohnungsschwelbrands
Ein Fehlverhalten ist zusätzlich notwendig
Allein das Anzünden von Teelichtern in einer Wohnung, führt für sich genommen noch nicht zur Haftung für einen späteren Schwelbrand. Erst wenn man die Kerzen unbeaufsichtigt lässt, hat man für den daraus entstehenden Schaden aufzukommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.
Der Beklagte sorgte mit Teelichtern für ein stimmungsvolles Ambiente im Wohnzimmer der Mietwohnung seiner damaligen Lebensgefährtin. Als die beiden zu späterer Stunde zu Bett gingen, hielten sie die Flämmchen für gelöscht. Doch nur wenige Minuten später vernahmen sie Brandgeräusche und entdeckten einen Schwelbrand im Wohnzimmer. Trotz raschen Eingreifens der alarmierten Feuerwehr entstand... Lesen Sie mehr
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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 26.10.2007
- 10 Sa 961/06 -
Kündigungsschreiben muss per Hand unterschrieben werden
Digitale Unterschrift reicht nicht aus
Eine ohne Beachtung der Schriftform ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Dies folgt aus § 623 BGB. Das Schriftformerfordernis ist nach einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts nicht gewahrt, wenn die Unterschrift unter einer Kündigung durch einen Unterschriftenstempel erzeugt worden ist.
Ein Mitarbeiter, der seit mehreren Jahren im Vertrieb beschäftigt war, hatte von seinem Arbeitgeber ein Kündigungsschreiben erhalten, welches von dem Geschäftsführer der Firma unterzeichnet worden war. Der Mitarbeiter erhob Kündigungsschutzklage und vertrat die Ansicht, die Kündigung sei mangels eigenhändiger Unterschrift des Geschäftsführers unwirksam. Er behauptete, das Kündigungsschreiben... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 18.06.2008
- 3 U 39/08 -
Bankkunde kann sich auch nach Jahrzehnten auf den Inhalt seines Sparbuchs berufen
Sparbuch erbringt Beweis für ausgewiesenes Guthaben
Legt ein Bankkunde ein Sparbuch mit einem Guthaben vor, bei dem die letzte Eintragung Jahrzehnte zurück liegt, so muss die Bank beweisen, dass sie das Guthaben ausgezahlt hat. Dies hat das Oberlandesgericht Celle klargestellt.
Der Kläger hatte im Jahre 1971 ein Sparkonto eröffnet und das Sparbuch zur Sicherheit für ein Bauspardarlehen an eine Bausparkasse übergeben. Obgleich das Darlehen bereits im Jahre 1982 erledigt war, sandte die Bausparkasse dem Kläger das Sparbuch erst im Jahre 2005 zurück. Dieser verlangte von der Bank die Auszahlung des im Sparbuch ausgewiesenen Guthabens von rund 8.000 €. Die Bank... Lesen Sie mehr