alle Urteile, veröffentlicht am 17.03.2010
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.03.2010
- 3 AZR 594/09 -
BAG: Zahlungen für Hausbrandleistungen stellen insolvenzgeschützte betriebliche Altersversorgung dar
Hausbrandleistungen und an dessen Stelle tretende Energiebeihilfen stellen eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung dar und dienen Versorgungszwecken, da sie zur Absicherung im Fall des Alters, der Invalidität oder des Todes vorgesehen sind. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Der Pensionssicherungsverein als Träger der im Betriebsrentengesetz vorgesehenen Insolvenzsicherung hat im Sicherungsfall nur für Leistungen einzustehen, die Betriebliche Altersversorgung im Sinne dieses Gesetzes darstellen. Das sind Versorgungsleistungen, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses als Altersversorgung das „Langlebigkeitsrisiko“, als Hinterbliebenenversorgung einen Teil des Todesfallrisikos oder als Invaliditätsversorgung einen Teil des Invaliditätsrisikos abdecken.Auch Sachleistungen können betriebliche Altersversorgung sein. Geht es um Hausbrand und an dessen Stelle tretende Energiebeihilfe für ausgeschiedene Arbeitnehmer... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.10.2009
- VIII R 22/07 -
BFH: Entgelte an Vermögensverwalter sind nicht als Werbungskosten abziehbar
Gelder gehören zu Anschaffungskosten der Kapitalanlagen und sind nicht Einkünften aus Kapitalvermögen zuzurechnen
Entgelte an Vermögensverwalter, die Kapitalanleger neben den im Übrigen zu zahlenden Verwaltungsgebühren für die Auswahl zwischen mehreren Gewinnstrategien des Verwalters zu zahlen haben, gehören zu den Anschaffungskosten der erworbenen Kapitalanlagen und sind deshalb nicht den sofort abziehbaren Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzurechnen. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Solche (Sonder-)Entgelte betreffen allein den - einkommensteuerrechtlich nicht abziehbaren - Aufwand für die Anschaffung von Kapitalanlagen, wenn der Anleger bereits im Zeitpunkt der Entgeltzahlung die Entscheidung zum Erwerb von Kapitalanlagen grundsätzlich getroffen hat und der Aufwand seiner Art nach - wie z.B. derjenige für Beratungs-, Gutachten- und Konzeptleistungen - auf diesen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2010
- 15 L 332/10 -
VG Düsseldorf: Waldfläche darf nicht als Auslauffläche für Hühner genutzt werden
Betriebliche Nutzung von Waldflächen ohne forstrechtliche Waldumwandlungsgenehmigung rechtwidrig
Einem Legehennenbetrieb, der Bio-Freilandhaltung betreibt, ist es untersagt eine ca. 5 ha große Waldfläche zum Auslauf für die im Betrieb gehaltenen Hühner zu nutzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Legenhennenbetrieb eine Waldfläche zum Nachweis der für die Bio-Eier-Zertifizierung erforderlichen Auslaufflächen in ihren Betrieb einbezogen.Mit einer Verfügung des Landesbetriebes Wald und Holz wurde dem Betrieb diese Nutzung untersagt. In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren wehrte sich der Betrieb gegen diese Verfügung.... Lesen Sie mehr
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Bundessozialgericht, Urteil vom 17.02.2010
- B 1 KR 15/09 R -
BSG: Hospizdienste haben keinen Anspruch auf volle Ausschöpfung des gesetzlichen Fördervolumens für ambulante Sterbebegleitung durch Krankenkasse
Einzelansprüche auf Übernahme der gesamten notwendigen Personalkosten des Hostpizes nicht gegeben
Für eine Krankenkasse besteht keine Verpflichtung zur vollen Ausschöpfung des gesetzlichen Sollfördervolumens für ambulante Sterbebegleitung. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Der klagende freie Wohlfahrtsverband hat im Rahmen eines Musterverfahrens für seine beiden ambulanten Hospizdienste in Berlin für das Jahr 2005 höhere Förderungsbeträge begehrt, als ihm auf Grundlage einer bundesweit geltenden Rahmenvereinbarung von der beklagten Krankenkasse bewilligt wurden. Diese Vereinbarung hatten im Jahr 2002 die Spitzenverbände der Krankenkassen und die für die... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 16.03.2010
- 11 K 2004/09, 11 K 2865/09 -
VG Arnsberg zur Zahlungsverpflichtung von Gebührenbescheiden wegen missbräuchlicher Alarmierung der Polizei
Zahlungsverpflichtung besteht nur wenn unnötiges Eingreifen der Polizei vorsätzlich verursacht wurde
Die Kosten eines Polizeieinsatzes bei missbräuchlicher Alarmierung oder vorgetäuschter Gefahrenlage braucht der Urheber der Gefahrenlage nur dann zu zahlen, wenn er nicht nur die angenommene Gefahrenlage, sondern auch das unnötige Eingreifen der Polizei vorsätzlich verursacht hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg.
In dem einen zugrunde liegenden Fall richteten sich eine Gebührenforderung des Polizeipräsidiums Hagen in Höhe von 148,- Euro gegen einen jungen Mann, der einem Termin mit seiner Freundin ausweichen wollte und ihr per SMS mitgeteilt hatte, er sei gerade überfallen worden. Die Freundin benachrichtigte die Polizei. Sie traf den Kläger wohlbehalten in seiner Wohnung an. Die Kosten dieses... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.03.2010
- 5 AZR 317/09 -
BAG: Kein tariflicher Feiertagszuschlag für Ostersonntag
Ostersonntag ist kein gesetzlicher Feiertag
Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für gesetzliche Feiertage vor, haben Arbeitnehmer dennoch keinen Anspruch auf Zahlung eines Feiertagszuschlags für Ostersonntag. Ostersonntag ist kein gesetzlicher Feiertag. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Die Kläger sind seit Jahren bei der Beklagten beschäftigt. Auf die Arbeitsverhältnisse findet der Manteltarifvertrag für die Brot- und Backwarenindustrie Niedersachsen/ Bremen Anwendung. Nach dessen § 5 Abs. 1 Buchs. f) ist für Arbeit an Feiertagen ein Zuschlag in Höhe von 175 % zu zahlen. Nach § 4 Abs. 5 MTV ist Feiertagsarbeit die an gesetzlichen Feiertagen geleistete Arbeit. In der Vergangenheit zahlte... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 08.02.2010
- 11 C 09.2200 -
Bayerischer VGH: Fahrradfahrt unter erheblichem Alkoholeinfluss führt nicht nur zum Führerscheinentzug
Fahrradfahren im öffentlichen Straßenverkehr ist ebenfalls ohne Einschränkungen zu untersagen
Wird ein Fahrrad von einem Führerscheininhaber mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 Promille geführt, so hat die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen. Dieses Gutachten ist nicht auf die Frage zu beschränken, ob künftig Alkoholfahrten mit einem Kfz zu erwarten sind. Die Fragestellung hat auch die Fahrradführung unter Alkoholeinfluss zu umfassen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Ein Münchner war als Fahrradfahrer mit 1,7 Promille Blutalkohol verkehrsauffällig geworden. Der Fahrradfahrer hatte auch eine Fahrerlaubnis für Motorräder, Pkw und LKW. Von der Landeshauptstadt wurde von ihm ein medizinisch-psychologisches Gutachten in Bezug auf die Kfz- und Fahrradführung gefordert. Diese legte er nicht vor. Hierauf entzog ihm die Landeshauptstadt nicht nur den Kfz-Führerschein, sondern... Lesen Sie mehr