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alle Urteile, veröffentlicht am 07.01.2005

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.11.2004
- VIII ZR 21/04 -

BGH bekräftigt Umkehr der Beweislast beim Kauf

Der BGH hatte zu entscheiden, wer die Beweislast für einen Fehler einer Kaufsache trägt, wenn sich diese nach einem Einbau durch Dritte als fehlerhaft erweist.

Der Kläger kaufte von dem Beklagten, der ein Fachhandelsgeschäft für Gartenartikel betreibt, ein Teichbecken aus glasfaserverstärktem Kunststoff für seinen privaten Gebrauch. Das Teichbecken wurde dem Kläger am folgenden Tag durch Mitarbeiter des Beklagten geliefert. Anschließend ließ der Kläger das Becken durch einen Fachbetrieb auf seinem Grundstück einbauen. Nach dem Befüllen des Teichbeckens zeigte sich, dass dieses undicht war. Der Kläger ließ das Becken daraufhin in den Betrieb des Beklagten zurückbringen. Zu diesem Zeitpunkt wies es einen Riss von 10 bis 15 cm Länge sowie weitere undichte Stellen auf. Der Beklagte nahm - ohne Anerkennung... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.11.2004
- VI ZR 298/03 -

Wiedergabe eines fremden Zitats fällt unter den Schutz der Meinungsfreiheit

Prozessfinanzierer Foris AG muss Vorwurf der Bauernfängerei dulden

Die Wiedergabe des Zitats eines Dritten im Rahmen einer komplexen Äußerung kann in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallen, wenn es mit der eigenen Auffassung des Äußernden verknüpft ist und sich die Aussage in ihrer Gesamtheit betrachtet als Meinungsäußerung darstellt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Der Bundesgerichtshof hatte zu entscheiden, ob der Prozessfinanzierer Foris AG den Vorwurf hinnehmen müsse, er lasse sich unter bestimmten Voraussetzungen hohe Vertragsstrafen versprechen. Der Prozessfinanzierer hatte auf Unterlassung bestimmter Äußerungen geklagt.Ein Anwalt hatte sich in einer Abhandlung mit den Vertragsbedingungen der Foris AG beschäftigt. Nach diesen... Lesen Sie mehr