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alle Urteile, veröffentlicht am 26.03.2005

Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 25.03.2004
- 1 K 1038/03.MZ -

Handynummer an der Windschutzscheibe schützt nicht vor Abschleppen

Autofahrer muss Abschleppkosten zahlen

Das bloße dauerhafte Anbringen der Handynummer des Fahrzeughalters an der Windschutzscheibe schützt nicht davor, dass das verbotswidrig abgestellte Auto abgeschleppt wird. Dies folgt aus der Entscheidung der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz über die Klage eines Autofahrers gegen die Stadt Mainz.

Der Kläger hatte seinen PKW abends in Mainz verbotswidrig unmittelbar vor einem Fußgängerüberweg auf einer markierten Sperrfläche abgestellt. Eine städtische Verkehrsüberwachungskraft forderte daraufhin einen Abschleppwagen an.Als ihn die Stadt Mainz per Bescheid aufforderte, die Abschleppkosten zu zahlen, rief der Kläger das Verwaltungsgericht an. Es sei nicht gerechtfertigt gewesen, das Abschleppen seines Fahrzeugs in die Wege zu leiten. Denn er habe seine Handynummer auf Dauer an der Windschutzscheibe in der Nähe des Spiegels angebracht. Man hätte ihn also anrufen und zum Wegfahren auffordern können.Die Richter... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 14.06.2002
- 33 S 46/02 -

Angeleinter und aggressiver Hund verbeißt sich mit unangeleinten gutmütigen Hund

Wenn sich Hunde nicht riechen können

Verbeißen sich ein angeleintes aggressives und ein unangeleintes, aber gutmütiges Tier ineinander, haften beide Hundehalter zur Hälfte. Außerdem kann jeder vom anderen verlangen, durch Vorsichtsmaßnahmen solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden.

Das entschied jetzt das Landgericht Coburg. Bei zwei gleich groß gewachsenen Rüden sei bei der genannten Konstellation die sogenannte Tiergefahr gleich hoch zu bewerten. Der klagende Halter des Gutmütigeren bekam deshalb 50 % seiner Tierarztkosten zugesprochen. Weiter wurde der Beklagte verurteilt, seinen angriffslustigen besten Freund nicht nur anzuleinen, sondern zusätzlich zu sichern... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 26.06.1997
- 8 U 210/96 -

Sorgfaltspflichten eines Mitfahrers

Wer sich zu einem Betrunkenen ins Auto setzt, trägt bei einem Unfall Mitschuld. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.

Der Bundesgerichtshof hat durch den jetzt bekannt gegebenen Beschluss vom 10.02.1998 (Az: VI ZR 235/97) über die Nichtannahme der Revision das Urteil des OLG Oldenburg vom 26.06.1997 (Az: 8 U 210/96) bestätigt, in dem der 8. Zivilsenat zu den Sorgfaltspflichten eines Mitfahrers im Verhältnis zu einem alkoholisierten Fahrzeugführer Stellung nimmt.Vertraut sich danach ein... Lesen Sie mehr