alle Urteile, veröffentlicht am 30.01.2007
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.01.2007
- 2 BvR 26/07 -
Beugehaft gegen Gefängnisseelsorger verfassungsgemäß
Geistlicher kann sich nicht immer auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen
In einem vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf anhängigen Strafverfahren wird gegen mehrere Angeklagte verhandelt. Ihnen wird vorgeworfen, in großem Umfang Betrugstaten zum Nachteil deutscher Lebensversicherungsgesellschaften begangen zu haben, um hohe Versicherungssummen zu erhalten und diese zur Finanzierung des Terrornetzwerks Al Qaeda weiterzuleiten. In der Hauptverhandlung wurde der Beschwerdeführer, ein – nicht zum Priester geweihter – katholischer Gemeindereferent, als Zeuge vernommen. Dieser ist hauptamtlich als Seelsorger in einer Haftanstalt tätig und hatte in dieser Funktion Gespräche mit einem der Angeklagten geführt. Bei seiner Vernehmung vor dem Oberlandesgericht lehnte er es unter Berufung auf sein Zeugnisverweigerungsrecht als Seelsorger ab, die Frage zu beantworten, ob er für den Angeklagten im Internet Adressen von Versicherungen recherchiert habe. Daraufhin ordnete das Gericht gegen den Seelsorger Beugehaft zur Erzwingung der Aussage an. Die Beschwerde des Seelsorgers verwarf der Bundesgerichtshof als unbegründet.
Das Bundesverfassungsgericht hat die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Auferlegung der Zeugnispflicht, deren Erfüllung die Anordnung der Beugehaft erzwingen soll, sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:§ 53 Abs. 1 Nr. 1 Strafprozessordnung gewährt Geistlichen ein Zeugnisverweigerungsrecht hinsichtlich solcher Tatsachen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekannt geworden sind. Ob Geistliche im Sinne der Vorschrift auch Seelsorger sind, die keine Priesterweihe erhalten haben, ist hier nicht generell zu... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.12.2006
- III R 24/06 -
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.11.2006
- III R 74/05 -
Kindergeld: Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung mindern die Einkünfte des Kindes
Für Kindergeldanspruch ist das Einkommen maßgeblich
Während der Ausbildung bemisst sich der Kindergeldanspruch am tatsächlichen verfügbaren Einkommen des Kindes. Ist ein Kind freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung oder Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind nach zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs bei der Prüfung eines Anspruchs auf Kindergeld die Einkünfte des Kindes aus Gründen der Gleichbehandlung um die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung bzw. um die unvermeidbaren Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu mindern.
Der Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind hängt unter anderem davon ab, dass die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes im Kalenderjahr den Betrag von 7 680 € (sog. Jahresgrenzbetrag) nicht übersteigen (§ 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 2, § 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes - EStG - ).Bei der Prüfung, ob der Jahresgrenzbetrag überschritten ist, sind... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 26.10.1995
- 7 O 2109/95 -
Geschenkgutscheine dürfen nicht nach 10 Monaten ungültig werden
Bei unwirksamer Verfallklausel verfällt ein Gutschein erst nach der gesetzlichen Verjährungsfrist von 30 Jahren
Ein Geschenkgutschein darf nicht mit einer zehnmonatigen "Verfallklausel" versehen werden. Grundsätzlich gilt eine 30jährige Verjährungsfrist. Das hat das Landgericht München I entschieden.
Im Fall klagte ein Verbraucherverband gegen eine bundesweit tätige Elektrofachmarktkette. Diese stellte Geschenkgutscheine aus, die den Vermerk "Gültigkeit 10 Monate" trugen.Das Landgericht München I entschied, dass die Klausel gegen § 9 Abs. 1 AGBG (seit 1.1.2002: § 307 Abs. 1 BGB) verstoße. Sie benachteilige unangemessen den Inhaber des Gutscheins. Es sei nicht erkennbar,... Lesen Sie mehr
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Landgericht München I, Urteil vom 15.12.2006
- 32 O 25691/06 -
Gericht weist Schadensersatzklage von Schneider-Aktionären ab
Keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung
Das Landgericht München I hat Schadensersatzansprüche von Aktionären im Zusammenhang mit der Insolvenz der Firma Schneider Technologies AG abgewiesen. Die auf vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gestützten Klagen gegen alle Beklagten wurden abgewiesen, da die Behauptungen der Kläger, die Darstellung von Entwicklungsstand und Entwicklungsperspektiven sei von Anfang an nicht zutreffend gewesen, dem Gericht nicht nachvollziehbar war.
Die beiden Kläger hatten im Zeitraum Dezember 1999 bis August 2001 zusammen knapp 3000 Aktien der Firma Schneider erworben. Im März 2002 wurde das Insolvenzverfahren hinsichtlich der Firma Schneider eröffnet, die Aktien waren nahezu wertlos. Schneider produzierte ursprünglich Unterhaltungselektronik und begann sich in den 90er-Jahren zusätzlich im Bereich der Laser-Display-Technologie... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Detmold, Urteil vom 29.03.2006
- S 14 KR 45/05 -
SG Detmold verurteilt Krankenkasse zur Übernahme der Kosten für "Lorenzos Öl"
Öl hat spürbar positiven Effekt auf den Krankheitsverlauf und darf daher nicht aus dem Leistungskatalog ausgenommen werden
Eine Krankenkasse muss die Kosten für das Spezialöl - bekannt unter dem Namen Lorenzos Öl - zu übernehmen. Das entschied das Sozialgericht auf die Klage einer 42-jährigen Frau, die unter einer seltenen genetisch bedingten Fettstoffwechselstörung (Adrenoleukodystrophie – ALD) leidet. Als Folge der Erkrankung treten neurologische Schädigungen der Nerven und des Rückenmarks auf. Nach Ausbruch der Krankheit können die Patienten erblinden, werden taub und können nicht mehr laufen. Bei der Klägerin besteht eine Gangunsicherheit mit deutlicher Verschlechterung seit Mitte 2002.
Das durch das Schicksal von Lorenzo Odone bekannt gewordene Öl, das von seinen Eltern Augusto und Michaela Odone entwickelt wurde, um damit die Krankheit ALD bei ihrem Sohn zu behandeln, ist - so das Gericht - als Arzneimittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung anzusehen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann ein Erzeugnis nicht gleichzeitig Arznei und Lebensmittel sein.... Lesen Sie mehr
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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.01.2007
- L 8 KR 18/05 -
Hessisches Landessozialgericht verurteilt Krankenkasse zur Kostenübernahme für "Lorenzos Öl"
Spezialöl gilt als einzige Therapiemöglichkeit für seltene Erbkrankheit
Krankenkassen sind verpflichtet, die Kosten einer Behandlung mit dem sogenannten Lorenzos Öl zu erstatten, wenn es zur Behandlung der erblichen Stoffwechselerkrankung Adrenomyeloneuropathie (AMN) eingesetzt wird. Das entschied das Hessische Landessozialgericht.
Die AMN ist eine seltene, ausschließlich bei Männern auftretende Erbkrankheit, bei der der Fettstoffwechsel gestört ist. Die unheilbare Krankheit führt zu Schädigungen der Blasen-, Darm und Nierenfunktion, des Rückenmarks und des zentralen Nervensystems. Die Behandlung erfolgt durch eine fettreduzierte Diät und durch die Gabe von Lorenzo´s Öl, das die Konzentration überlangkettiger... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 29.09.2006
- 3 Ss OWi 1050/06 -
Telefonieren bei roter Ampel und ausgestelltem Motor ist erlaubt
§ 23 Abs. 1a Satz 2 StVO erlaubt Telefonieren mit Handy - kein besonderes Zeitmoment erforderlich
Wer als Autofahrer vor einer roten Ampel wartet und den Motor ausstellt, darf mit seinem Handy telefonieren. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden und ein Urteil des Amtsgerichts Kempten aufgehoben.
Im Fall hielt ein Autofahrer vor einer roten Lichtzeichenanlage als zweites oder drittes Fahrzeug an. Er machte den Motor aus und telefonierte mit seinem Mobiltelefon. Das Amtsgericht Kempten verurteilte ihn wegen unerlaubter Nutzung eines Mobiltelefons (§§ 23 Abs. 1a StVO, 49 Abs. 1 Nr. 22) zu einer Geldbuße von 40,- EUR.Der Autofahrer erhob gegen das Urteil Rechtsbeschwerde... Lesen Sie mehr