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alle Urteile, veröffentlicht am 19.01.2006

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.11.2005
- 5 G 3387/05 -

Mit Eintritt des Verlustes der deutschen Staatsbürgerschaft verlieren deutsche Personalausweise und Reisepässe ihre Gültigkeit

Mit einem Eilbeschluss hat das Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main den Eilantrag eines türkischen Staatsbürgers gegen die Stadt Frankfurt am Main abgelehnt, der die Wiedererlangung des deutschen Reisepasses und Personalausweises zum Ziel hatte.

Der Antragsteller war im November 2001 vom Regierungspräsidium in Darmstadt in die Bundesrepublik Deutschland eingebürgert worden. Voraussetzung für die Einbürgerung war die Aufgabe der türkischen Staatsbürgerschaft, die im April 2002 auch erfolgt war. Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens wurde der Antragsteller darauf hingewiesen, dass der Erwerb einer ausländischen Staatsbürgerschaft kraft Gesetzes zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft führen würde.Im Juli 2002 wurde der Antragsteller auf seinen Antrag hin mit Beschluss des türkischen Ministerrates in der Türkei wieder eingebürgert. Diesen Umstand verschwieg er den deutschen Behörden,... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 14.12.2005
- T-69/00 -

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 14.12.2005
- T-151/00 -

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 14.12.2005
- T-301/00 -

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 14.12.2005
- T-320/00 -

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 14.12.2005
- T-383/00 -

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 14.12.2005
- T-135/01 -

EU haftet für ihre Organe

Die Europäische Union kann zum Ersatz der von ihren Institutionen verursachten Schäden verpflichtet sein, auch wenn sich diese nicht rechtswidrig verhalten haben. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

Das Gericht weist jedoch die Klagen von Gesellschaften, deren in die Vereinigten Staaten exportierte Produkte mit Strafzöllen belegt wurden, ab, da der dadurch erlittene wirtschaftliche Schaden nicht außergewöhnlich ist.Das Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) dient zum Abbau der Zölle und anderer Handelsschranken zwischen den Vertragsparteien. Im Jahr 1993 erließ... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 10.01.2006
- 6 B 6924/05 -

Kanalvergabe rechtens

Verwaltungsgericht Hannover bestätigt im Eilverfahren Entscheidung der Landesmedienanstalt über Kanalvergabe

Am 10. Januar 2006 hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover im Eilverfahren in der "2. Runde" über die Kanalvergabe im niedersächsischen Kabelnetz entschieden.

Auf der Grundlage der vorangegangenen stattgebenden Eilentscheidungen zu Gunsten der Veranstalter von VIVA, 9Live, HSE24 und DSF hatte die Niedersächsische Landesmedienanstalt ihre ursprüngliche Rangfolgeentscheidung vom 26. Mai 2005 zurückgenommen und nach Durchführung eines neuen Verfahrens am 19. September 2005 eine neue Sachentscheidung getroffen. Dabei hatte sie ein neues Bewertungssystem... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.01.2006
- 6 AZR 638/04 -

Kein Schriftformerfordernis bei Beendigung eines Umschulungsvertrags

Für die Beendigung eines Umschulungsvertrages ist keine Schriftform erforderlich. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Die Aufhebung eines Umschulungsvertrags iSv. § 1 Abs. 4, § 47 BBiG nF bedarf nicht gem. § 623 BGB der Schriftform. Durch die Beschränkung dieser Vorschrift auf das Arbeitsverhältnis erfasst sie nicht ein Dienstverhältnis, das nicht die Merkmale eines Arbeitsverhältnisses aufweist. § 623 BGB findet auf einen solchen Umschulungsvertrag auch keine entsprechende Anwendung.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19.01.2006
- I ZB 11/04 -

„LOTTO“ ist keine Marke für Lotterieglücksspiele

Deutscher Lottoblock unterliegt im Streit um die Marke „LOTTO“

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Wort "LOTTO" ein Gattungsbegriff für Zahlenglücksspiele ist und deshalb nicht als Marke geschützt werden kann. Die Marke „LOTTO“ muss nun für die meisten Waren und Leistungen, für die der Schutz beansprucht worden ist, gelöscht werden.

Für die im Deutschen Lottoblock zusammengeschlossenen 16 Lotteriegesellschaften ist die Marke „LOTTO“ u.a. für die Dienstleistungen „Organisation, Veranstaltung und Durchführung von Lotterien und anderen Geld- und Glücksspielen“ sowie für weitere im Zusammenhang mit der Veranstaltung und Durchführung von Lotterien stehende Waren und Dienstleistungen eingetragen. Die Antragstellerin... Lesen Sie mehr