alle Urteile, veröffentlicht am 13.11.2006
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 12.10.2006
- 3 E 1987/04(1) -
Abrissverfügung bezüglich eines Wohnhauses im Außenbereich gerichtlich bestätigt
Rechtmäßiger Zustand nicht anders herstellbar
Ein Gebäude, dass im Außenbereich im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet worden ist, muss abgerissen werden, wenn der rechtmäßige Zustand nicht in anderer Weise hergestellt werden kann. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Klage eines Bauträgers gegen eine Beseitigungsverfügung / Abrissverfügung des Rheingau-Taunus-Kreises bezüglich seines Wohnhauses zurückgewiesen. Das Gericht befand, dass das fragliche Gebäude, das sich im Außenbereich von Taunusstein im Rossbachtal befindet, zu beseitigen ist, da es im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet worden sei und rechtmäßige Zustände nicht auf andere Weise hergestellt werden könnten.Nach den Feststellungen des Gerichts ist das Wohnhaus formell illegal errichtet, das heißt, es liegt keine Genehmigung hierfür vor. Das Gebäude war 1964 als Wochenendhaus... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Urteil vom 27.10.2006
- 32 S 75/06 -
Haftpflichtversicherung ist nicht zur Zahlung des "Unfallersatztarifs" verpflichtet
Teurer "Unfallersatztarif" ist nur ausnahmsweise erlaubt
Bei den von vielen Händlern in Verkehrsunfällen häufig angebotenen Mietfahrzeugen zum sog. "Unfallersatztarif" (= Tarif mit Aufschlag), ist äußerste Vorsicht geboten. Denn nur in besonderen Ausnahmefällen muss der Unfallgegner einen derartigen Aufpreis ersetzen.
Diese Erfahrung machte jetzt eine schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelte Autobesitzerin vor dem Landgericht Coburg. Die Richter wiesen ihre Schadensersatzklage gegen den gegnerischen Haftpflichtversicherer in Höhe von knapp über 600 € ab. Das Unfallopfer hatte einen Ersatz-Pkw zu einem teueren "Unfallersatztarif" angemietet. Hierfür sollte der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 18.07.2006
- 5 W 156/06 -
Ebay - Widerrufsfrist zwei Wochen oder ein Monat?
Bei Widerrufsbelehrung nach Vertragsabschluss beträgt die Widerrufsfrist ein Monat
Ebay-Händler und so genannte Ebay-Powerseller müssen ihre Käufer unmissverständlich über ihr Widerrufsrecht informieren. Eine Belehrung über die Widerrufsfrist, in der es heißt, dass die Widerrufsfrist zwei Wochen betrage und frühestens ab Erhalt der Ware zu laufen beginne, ist nicht hinreichend klar formuliert. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Im Fall mahnte ein Schuhverkäufer einen anderen ab. Dieser schrieb zum Widerrufsrecht: "Widerrufsrecht. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen … widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware. …" Der abmahnende Konkurrent meinte, dass die Widerrufsfrist ein Monat betrage, weil die Belehrung nicht in Textform erteilt worden sei. Ein ins Internet gestellter... Lesen Sie mehr
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Landgericht München I, Beschluss vom 29.08.2006
- 33 O 14925/06 u.a. -
LG München weist sechs Abmahnungen von "Media Markt" Märkten als rechtsmissbräuchlich zurück
Abmahnungen gegen Online-Shops
Die auf Wettbewerbs- und Markenrecht spezialisierte 33. Zivilkammer des Landgerichts München I hat in sechs Fällen Anträge von "Media Markt"-Märkten auf Erlass von einstweiligen Verfügungen gegen verschiedene Online-Händler wegen Rechtsmissbrauchs abgelehnt hat.
Bei den Zivilkammern des Gerichts gingen seit dieser Entscheidung keine vergleichbaren Anträge mehr ein. Die Kammern für Handelssachen sind der Entscheidung der 33. Zivilkammer nicht gefolgt und erlassen - sofern ein Wettbewerbsverstoß glaubhaft gemacht wurde - weiterhin einstweilige Verfügungen.Beim Landgericht München I waren zum Zeitpunkt der jetzt in der Presse diskutierten... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Naumburg, Entscheidung vom 07.11.2006
- 1 Ws 533/06 -
Beschleunigungsgrundsatz verletzt - OLG entlässt Angeklagten aus Untersuchungshaft
Grundsätzlich soll an zwei Verhandlungstagen pro Woche verhandelt werden
Weil der Beschleunigungsgrundsatz der Strafprozessordnung - die zügige Durchführung des Strafverfahrens - nicht hinreichend eingehalten wurde, hat das Oberlandesgericht Naumburg einen Angeklagten (in der Presse als so genannter "Gas-Bomber von Halle" bezeichnet) nach 2 ½ Jahren aus der Untersuchungshaft entlassen.
Der Angeklagte wurde vom Landgericht Halle am 6.12.2005 u.a. wegen versuchten Mordes und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt hat. Mit dem Urteil hatte das Landgericht Halle die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. Der... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 02.11.2006
- 3 G 1896/06 -
bwin darf in Hessen keine Sportwetten mehr anbieten
Verbot gilt auch für Vermittlung über das Internet
Verwaltungsgericht Darmstadt untersagt weiterhin private Vermittlung von Sportwetten. Das Verbot erstreckt sich dabei auch auf die Vermittlung über das Internet.
Die Kammer ist der Auffassung, dass das Staatslotteriegesetz des Landes Hessen bis zu einer gesetzlichen Neuregelung weiterhin Anwendung findet. Dies gelte ungeachtet dessen, dass nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes das staatliche Lotteriemonopol in Hessen mit Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz unvereinbar sei, weil das staatliche Monopol nicht konsequent auf... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Beschluss vom 09.11.2006
- 6 L 430/06, 6 L 433/0, 6 L 441/06 -
Polizei verhindert Demonstrationsstau
Örtliche Aufteilung mehrerer Versammlungen in Halbe rechtmäßig
Die Festlegungen der Versammlungsorte der in Halbe anlässlich des Volkstrauertages für Samstag, den 18. November, angemeldeten Demonstrationen durch das Polizeipräsidium Frankfurt (Oder) ist nicht zu beanstanden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) und wies drei Anträge auf vorläufigen Rechtschutz zurück.
Danach kann die mit dem Motto "Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsoldaten und den europäischen Freiwilligen!" angemeldete Versammlung einen Trauermarsch zum Friedhof Halbe nicht durchführen, sondern bleibt auf das Gebiet des Bahnhofsvorplatzes in Halbe (östlich der Bahnstrecke) beschränkt.Für den Tag sind mehrere Demonstrationen an derselben Stelle angemeldet. Deshalb musste... Lesen Sie mehr