alle Urteile, veröffentlicht am 14.11.2006
Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 19.10.2006
- 2 K 636/05 -
Verletzung bei Lehrerausflug als Dienstunfall anerkannt
Ausflug war eine dienstliche Veranstaltung
Eine Verletzung, die eine Lehrerin einer Soester Schule bei einem Kollegiumsausflug im Juni 2004 erlitten hat, ist als Dienstunfall anzuerkennen. Das hat das Verwaltungsgericht Arnsberg entschieden.
Nach einer Besichtigung in Telgte und einem Museumsbesuch unternahmen die Lehrer am Nachmittag eine Fahrt mit sog. pedalbetriebenen Mehrpersonentretwagen für 10 bzw. 16 Personen. Als die Klägerin bei einem Wendemanöver auf einem Feldweg den Wagen besteigen wollte, knickte sie um, verlor das Gleichgewicht und wurde im Bereich des rechten Unterschenkels von dem Fahrzeug überrollt. Sie erlitt eine Quetschung und war einen Monat dienstunfähig.Die Bezirksregierung Arnsberg hatte die Anerkennung des Unfalls als Dienstunfall mit der Begründung abgelehnt, der Lehrerausflug sei keine dienstliche Veranstaltung gewesen. Das Ausprobieren der seit... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Minden, Vergleich vom 13.10.2006
- 6 K 552/06 -
Im Altersheim darf gefilmt werden
Videoüberwachung im Seniorenheim mit Einschränkungen zulässig
Mit einem Vergleich endete der Rechtsstreit zwischen der Betreiberin eines Seniorenheims in Harsewinkel (Kreis Gütersloh) und dem Kreis Gütersloh als Heimaufsichtsbehörde. Die Heimaufsicht hatte beanstandet, dass die Einrichtung mit insgesamt zehn Videokameras ausgestattet worden war, mit denen ein Aufenthaltsraum, die Eingänge sowie Treppen und Flure des Heims überwacht wurden. Dadurch wollte der Heimbetreiber den Schutz der Bewohner etwa im Falle von Stürzen und vor unbemerkten Eindringlingen verbessern.
Die Aufnahmen wurden in den Aufsichtsraum des Personals übertragen und dort für die Dauer von drei Wochen gespeichert. Das hielt die Heimaufsicht aus datenschutzrechtlichen Gründen für nicht zulässig.In der mündlichen Verhandlung widersprach das Gericht der Auffassung der Heimaufsichtsbehörde, hier seien die Bestimmungen für die Überwachung öffentlich zugänglicher Räume... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 26.10.2006
- 7 O 16794/06 -
"Adword"-Werbung bei Google für Rechtsanwälte verboten
Übertrieben reklamehafte "marktschreierische" Herausstellung der angebotenen Dienstleistung
Das Landgericht München I hat zwei Rechtsanwälten eine sogenannte "Adword"-Werbung bei der Internetsuchmaschine Google wegen fehlender Sachlichkeit verboten.
Die Anwälte, die sich schwerpunktmäßig mit Bank- und Kapitalmarktrecht befassen, betreiben zu diesem Thema eine Internetseite. Bei Eingabe des Namens eines bestimmten Kapitalanlage-Fonds in der Suchmaschine Google erschien als "erster Treffer" - farblich unterlegt und als "Anzeige" gekennzeichnet - der Link auf die von den Anwälten betriebene Seite mit dem Zusatz: "Prospekte fehlerhaft... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.04.2005
- VIII ZR 78/04 -
Betriebskosten - Mieter müssen nicht immer einen Concierge bezahlen
BGH zur den Voraussetzungen der Kostenübernahme für einen Pförtner durch die Mieter
Ob die Kosten für einen Concierge- oder Pförtnerdienst in einem Wohngebäude als Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig sind, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Wenn die Notwendigkeit nicht klar belegt wird, kommt keine Umlage der Kosten in Betracht. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Im Fall wehrten sich die Bewohner einer großen Wohnanlage mit 239 Einheiten dagegen, die Kosten für einen Pförtner anteilig zu übernehmen. Ein solcher Aufwand sei gar nicht notwendig. Man sei bisher auch gut ohne Concierge zurecht gekommen. Dagegen berief sich der Hauseigentümer auf das Sicherheitsbedürfnis der vielen älteren Menschen der Wohnanlage.Der Bundesgerichtshof... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.11.2006
- 4 B 15.04, OVG 4 B 8.05, 4 B 10.05 -
Versetzungen von Beamten zum Stellenpool rechtmäßig
Beamter bleibt weiterhin - seinem Amt angemessen - beschäftigt
Die Berufungen von drei Beamten gegen ihre Versetzung zu dem Zentralen Personalüberhangmanagement (Stellenpool) sind vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erfolglos geblieben.
Das Berliner Stellenpoolgesetz vom Dezember 2003 sieht die Versetzung der Personalüberhangkräfte der Berliner Verwaltung zum Stellenpool vor und bezweckt deren Vermittlung auf eine andere Stelle innerhalb der Berliner Verwaltung. Mit der Versetzung wird der Stellenpool neue Dienstbehörde und Personalstelle der Personalüberhangkräfte. Der Stellenpool selbst verfügt - mit Ausnahme der... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.11.2006
- XI ZR 294/05 -
Abtretung von Kundenforderungen an eine Verbraucherzentrale zulässig
Kein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz
Der Bundesgerichtshof hat die Aktivlegitimation einer Verbraucherzentrale aus abgetretenem Recht bei missbräuchlicher Verwendung abhanden gekommener EC-Karten bejaht. Das heißt, dass Verbraucherschutzverbände z.B. Sammelklagen von Bankkunden einreichen können, die wegen Abhebungen mit entwendeten EC-Karten Regress von ihren Kreditinstituten fordern.
Der Kläger, die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., macht mit einer Sammelklage an ihn abgetretene Ansprüche von Kunden der beklagten Sparkasse geltend. Er begehrt die Auszahlung, hilfsweise die Wiedergutschrift von Beträgen in Höhe von insgesamt 13.543,58 €, die die Beklagte Konten ihrer Kunden belastet hat, nachdem entsprechende Abhebungen an Geldautomaten mit den Kunden... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.11.2006
- VI ZR 48/06 -
Arzt haftet für Unterhalt nach fehlerhaften Verhütungsmaßnahmen
Eltern erhalten Unterhaltsschadenersatz bis zur Volljährigkeit des "ungewollten" Kindes
Kommt es infolge einer fehlerhaften Verhütungsbehandlung durch den Frauenarzt zu einer ungewollten Schwangerschaft, können Eltern von diesem den gesamten Unterhalt für ihr Kind verlangen. Dieser Anspruch besteht nicht nur für die Mutter sondern auch für ihren nicht verheirateten Partner. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Die Klägerin ist Mutter eines im Dezember 2002 geborenen gesunden Sohnes. Sie verlangt von ihrem Gynäkologen, dem Beklagten, aus eigenem und aus abgetretenem Recht des Kindsvaters Ersatz des den Eltern durch die Unterhaltsverpflichtung entstandenen und noch entstehenden Schadens.Der Beklagte hatte es übernommen, der Klägerin im Januar 2002 das lang wirkende Verhütungsmittel... Lesen Sie mehr