alle Urteile, veröffentlicht am 29.11.2006
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17.11.2006
- 3 ZB 06.2829 -
Versetzung eines Schulleiters endgültig aufgehoben
Gründe für Versetzung sind rechtlich nicht tragfähig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) im Februar 2005 verfügte Versetzung des Leiters eines Gymnasiums an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in München rechtskräftig aufgehoben. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte damit das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 25. Juli 2006, gegen das das StMUK Antrag auf Zulassung der Berufung eingelegt hatte.
Nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs fehlt es an einer tragfähigen Begründung für das dienstliche Bedürfnis, das rechtliche Voraussetzung für die Versetzung des Schulleiters wäre. Zu Unrecht habe das StMUK das - offensichtlich bestehende - dienstliche Bedürfnis, zur Behebung der vielfältigen Spannungen an der Schule auch Veränderungen der personellen Situation am Gymnasium vorzunehmen, nicht allgemein sachbezogen und angesichts der mehrpoligen Spannungsverhältnisse offen für verschiedene Lösungsmöglichkeiten gesehen, sondern von vornherein auf die Person des Schulleiters fokussiert.Die in der Versetzungsverfügung getroffene... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.10.2006
- IX R 5/06, 27/06, IX R 32/06 -
Keine Rückwirkung der Anschaffungsfiktion bei Spekulationseinkünften
Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Verfahren entschieden, dass § 23 Abs. 1 Sätze 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402) nicht auf Entnahmen vor dem 1. Januar 1999 anzuwenden sind und hat damit die entgegengesetzte Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen im Schreiben vom 5. Oktober 2000 (BStBl I 2000, 1383) zurückgewiesen.
Im ersten Streitfall (IX R 5/06) erhielt ein Steuerpflichtiger im Jahr 1993 von seinen Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Grundstück unentgeltlich übertragen, das bis dahin Betriebsvermögen gewesen war und vom Steuerpflichtigen im Privatvermögen gehalten wurde. Im Jahr 2001 veräußerte er das Grundstück. Das Finanzamt erfasste den daraus erzielten Gewinn, weil die Entnahme... Lesen Sie mehr
Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.2006
"Mannesmann-Verfahren" gegen Millionen-Auflagen vorläufig eingestellt
Angeklagte müssen 6 Mio € Geldauflagen zahlen
Das Landgericht Düsseldorf hat das sogenannte "Mannesmann-Verfahren" vorläufig eingestellt (§ 153 a Abs. 1 und 2 StPO) und ist damit den Einstellungsanträgen der sechs Angeklagten, denen zuvor bereits die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zugestimmt hatte, gefolgt.
Die Wirtschaftsstrafkammer hat die vorläufige Einstellung mit der Auflage verbunden, dass der Angeklagte Prof. Dr. Dr. Funk 1,0 Mio. €, der Angeklagte Zwickel 60.000 €, der Angeklagte Ladberg 12.500 €, der Angeklagte Dr. Esser 1,5 Mio. €, der Angeklagte Dr. Ackermann 3,2 Mio. € und der Angeklagte Dr. Droste 30.000 € zahlt. Die Zahlungen sollen zu 60 % der Staatskasse und im Übrigen gemeinnützigen... Lesen Sie mehr
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Arbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 15.11.2006
- 26 Ca 209/05 -
Verstoßen Regelungen des Hamburgischen Ruhegeldgesetzes gegen das Gleichbehandlungsgebot?
Arbeitsgericht Hamburg legt Rechtsstreit dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht vor
Nach dem 1. Ruhegeldgesetz der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten die ehemaligen Angestellten und Arbeiter/innen des Hamburger Öffentlichen Dienstes, die mit einem gleichgeschlechtlichen Partner oder Partnerin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, nach ihrem alters- oder krankheitsbedingten Ausscheiden aus dem aktiven Dienst eine erheblich geringere Zusatzversorgung als ihre verheirateten Kollegen.
Ein 75-jähriger ehemaliger Angestellter, der seit 1969 mit einem anderen Mann fest zusammenlebt und 2001 die Lebenspartnerschaft nach dem neuen Lebenspartnerschaftsgesetz eingegangen ist, klagt dagegen vor dem Arbeitsgericht Hamburg auf Gleichbehandlung. Im Fall des Klägers beträgt der Unterschied seiner Versorgungsbezüge zu den entsprechenden Bezügen eines Verheirateten ca. € 300,00 im Monat.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 26.05.1998
- 64 S 266/97 -
Bis 23.00 Uhr muss geheizt werden - danach darf es kälter werden
Warmwasser muss 40 Grad erreichen
Vermieter müssen dafür Sorge tragen, dass in der Zeit von 6:00 bis 23.00 Uhr Raumtemperaturen von mindestens 20 Grad Celsius ermöglicht werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.
Im Fall verklagten die Mieter einer Berliner Wohnung ihren Vermieter die Beheizung der Räume zu verstärken und einen höheren Wärmegrad des Warmwassers zu ermöglichen. Der Mietvertrag sah keine Regelungen hinsichtlich der Heizperiode und der Temperaturen vor. Das Warmwasser erreichte oft nur nach mehreren Minuten eine Temperatur von 40 Grad. Auch zur Warmwasserversorgung enthielt der Mietvertrag keine Regelungen.... Lesen Sie mehr
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Bundessozialgericht, Urteil vom 29.11.2006
- B 12 RJ 2/05 R, B 12 RJ 4/05 R, B 12 R 5/06 R und B 12 R 8/06 R -
Rentner müssen Pflegeversicherung allein bezahlen
Voller Pflegeversicherungsbeitrag für Rentner ist nicht verfassungswidrig
Rentner müssen ihren Beitrag zur Pflegeversicherung in voller Höhe selbst tragen. Das Bundessozialgericht hat vier Klagen von Rentnern zurückgewiesen, die sich gegen eine seit April 2004 geltende Neuregelung zur Wehr gesetzt hatten. Seither müssen Rentner 1,7 Prozent ihrer Altersbezüge als Beitrag an die Pflegeversicherung zahlen. Diese Regelung ist nach Ansicht des Bundessozialgerichts nicht verfassungswidrig.
Bis zum 31. März 2004 beteiligten sich die Rentenversicherungsträger an dem Pflegeversicherungsbeitrag aus der Rente zur Hälfte, die andere Hälfte trug der Rentner. Mit Wirkung vom 1. April 2004 hat der Gesetzgeber dies geändert. Seitdem haben die Rentner den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung von 1,7 vH der Rente allein zu tragen. Der Rentenversicherungsträger ist entsprechend entlastet.... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.08.2006
- I R 31/01 -
Diskriminierung von Betriebsstätten ausländischer EU-Kapitalgesellschaften durch verringerten Körperschaftsteuersatz beseitigt
Die Gewinne unbeschränkt steuerpflichtiger Körperschaften wurden nach früherem Recht --vor dem körperschaftsteuerlichen Systemwechsel-- mit einem (höheren) Regelsteuersatz und einem (niedrigeren) Ausschüttungssteuersatz besteuert. Im Jahre 1994 betrug der Regelsteuersatz 42 %, der Ausschüttungssteuersatz 30 %. Wurde eine ausländische Kapitalgesellschaft in Deutschland nicht über eine Tochtergesellschaft, sondern über eine Betriebsstätte, z.B. eine Zweigniederlassung, tätig, so betrug der Steuersatz demgegenüber unterschiedslos 42 %.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Gewinn der Zweigniederlassung einer in einem anderen Mitgliedstaat der EG ansässigen ausländischen Kapitalgesellschaft nur einem Steuersatz von 33,5 % unterfalle.Diesem Urteil war eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft vorangegangen. Die augenfällige Ungleichbehandlung selbständiger Tochtergesellschaften... Lesen Sie mehr