alle Urteile, veröffentlicht am 13.11.2007
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 29.10.2007
- 3 L 658/07.MZ, 3 L 660/07.MZ -
Gewerbe- bzw. Sondergebiet in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Wohngebiet möglich
Baugenehmigungen für Lebensmittelmärkte verletzen keine Nachbarrechte
Das Verwaltungsgericht Mainz hat den auf einen vorläufigen Baustopp für die beiden Märkte in Ober-Olm (Aldi und Rewe) abzielenden Antrag eines Nachbarn (Antragsteller) abgelehnt.
Der Landkreis Mainz-Bingen hat einer Gesellschaft die Baugenehmigungen für den Bau der beiden Märkte erteilt. Der Antragsteller hat gegen die Genehmigungen Widerspruch eingelegt und sich mit dem Antrag, die aufschiebende Wirkung seiner Widersprüche anzuordnen, im Rahmen von Eilverfahren an das Verwaltungsgericht gewandt.Die Richter der 3. Kammer haben seinen Antrag abgelehnt. Die Baugenehmigungen verletzten keine Nachbarrechte des Antragstellers, führten die Verwaltungsrichter aus. Der zugrundeliegende Bebauungsplan sei wirksam und berücksichtige insbesondere das Interesse des Antragstellers, von planungsbedingten unzumutbaren Geräuscheinwirkungen... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.10.2007
- 2 BvR 1095/05 -
Gesetzliche Belegungspflicht in Altenpflegeeinrichtung ist verfassungsgemäß
Öffentlich geförderte Altenheime müssen sozial Bedürftige aufnehmen
Pflegeheime, die staatlich gefördert werden, können dazu verpflichtet werden, sozial schwache Personen aufzunehmen. Die Aufnahmepflicht verletzt keine Grundrechte. Die gesicherte Versorgung sozial Bedürftiger sei ein überragend wichtiges Gemeingut, entschied das Bundesverfassungsgericht.
Die Pflegekassen zahlen im Rahmen der Pflegeversicherung an die stationären Pflegeeinrichtungen eine Pflegevergütung, die die allgemeinen Pflegeleistungen, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung abdeckt. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen die Pflegebedürftigen selbst. Darüber hinaus dürfen die Heimträger die ihnen entstehenden betriebsnotwendigen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 25.10.2007
- 2 K 350/07.KO -
Ausrutscher in Dusche ist kein Dienstunfall
Alltägliche Körperpflege ist auch auf Fortbildung privates Bedürfnis
Verletzt sich ein Beamter im Rahmen eines mehrtägigen Fortbildungslehrgangs beim morgendlichen Duschen, stellt dies in der Regel keinen Dienstunfall dar. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Die Klägerin ist Bundesbeamtin und nahm im Jahre 2006 an einem mehrtätigen Fortbildungslehrgang teil. Dazu war sie im Lehrgangsgebäude in einem Zimmer mit Dusche untergebracht. Als sie am Morgen des ersten Lehrgangstages duschte, rutschte sie aus und zog sich Verletzungen am Unterarm sowie eine Prellung des Steißbeins zu. Ihr Antrag, den Unfall als Dienstunfall anzuerkennen, wurde abgelehnt.... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 18.10.2007
- 2 K 1403/05 -
Kostenlos Parken im Dienst der Zahngesundheit
Schulzahnärztin muss keine Parkraumentgelte für Behördenparkplatz zahlen
Eine Kinder- und Jugendzahnärztin der Stadt Hamm darf kostenlos am dortigen Gesundheitsamt parken. Dies entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg.
Die Klägerin ist als beamtete Zahnärztin im täglichen Außendienst in den Kindergärten und Schulen der beklagten Stadt Hamm tätig. Zur Ausübung ihrer Tätigkeit transportiert sie u. a. schwere und sperrige Untersuchungs- und Unterrichtsmaterialien. Die Beklagte stellte ihr ab 2004 entsprechend den städtischen Richtlinien gegen ein Nutzungsentgelt einen nicht konkret bezeichneten Stellplatz... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 12.11.2007
- 3 G 2590/07 -
Hessen: VG Gießen hat Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Studienbeitragsgesetzes: Universität Marburg muss Studenten Studienbeiträge zurückerstatten
Entscheidung betrifft Studienbeitrag für das Wintersemester 2007/2008
Das Verwaltungsgericht Gießen hat wegen ernstlicher Zweifel an der Vereinbarkeit des HStubeiG mit Art. 59 Abs. 1 der Verfassung des Landes Hessen (HV) die aufschiebende Wirkung der Klage gegen einen Studienbeitragsbescheid der Universität Marburg und darüber hinaus die Rückzahlung des bereits gezahlten Studienbeitrags für das Wintersemester 2007/2008 angeordnet.
Den Grund für ihre Zweifel sieht die Kammer – wie schon in ihrem Beschluss vom 30.10.2007 - darin, dass nach Art. 59 Abs. 1 Satz 4 HV eine gesetzliche Anordnung von „Schulgeld“ nur ergehen kann, „wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet“. Im Widerspruch dazu erlege das HStubeiG die Studienbeiträge grundsätzlich allen Studierenden auf.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.11.2007
- VI ZR 265/06, VI ZR 269/06 -
BGH: Keine "vorbeugende" Unterlassungsklage gegen künftige Bildveröffentlichungen möglich
Franziska van Almsick scheitert mit generellem Veröffentlichungsverbot von Paparazzi-Fotos
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Prominente Pressefotos aus ihrem Privatleben nicht vorbeugend gerichtlich verbieten lassen können. Geklagt hatte Franziska van Almsick. Von ihr und ihren Lebensgefährten wurden heimlich Urlaubsfotos geschossen.
Die Klägerin, eine bekannte frühere Schwimmsportlerin, hat die Veröffentlichung von Fotos und Texten in mehreren von den Beklagten verlegten Zeitschriften beanstandet. Die Fotos wurden während eines Ferienaufenthaltes im Jahr 2005 auf Sardinien heimlich angefertigt und zeigen die Klägerin und ihren Partner u. a. am Strand vor dem Hotel. Die mit den Fotos bebilderten Artikel waren überschrieben... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.11.2007
- 9 AZR 36/07 -
Bundesarbeitsgericht zum Teilzeitanspruch und tariflicher Härtefallregelung
Arbeitnehmer haben nach § 8 TzBfG Anspruch auf Verringerung ihrer Arbeitszeit. Der Arbeitgeber kann den Teilzeitwunsch ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen. Das ist der Fall, wenn die gewünschte Verringerung zu erheblichen Störungen tariflicher Arbeitszeitmodelle führt. Eine solche Beeinträchtigung kann darin liegen, dass der Arbeitnehmer, der den Teilzeitwunsch äußert, oder andere Arbeitnehmer nicht mit ihrer gesamten Arbeitszeit eingesetzt werden können. Die Störung ist schon deshalb erheblich, weil Ansprüche aus Annahmeverzug entstehen können und der Arbeitgeber seiner Beschäftigungspflicht nicht in vollem Umfang nachkommen kann.
Die Klägerin ist Flugbegleiterin bei einem Luftfahrtunternehmen. Sie wurde in einem bestimmten tariflichen Teilzeitmodell mit 46,67 % der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft eingesetzt. Mit dieser Arbeitszeit konnte sie nach den Flugplänen nur mit einem vollen Flugumlauf (Einsatz vom Abflug bis zum Rückflug) pro Monat beschäftigt werden. Einen weiteren Flugumlauf konnte sie frühestens... Lesen Sie mehr