alle Urteile, veröffentlicht am 17.03.2008
Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.12.2007
- VIII R 14/06 -
BFH zur Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung einer Option auf den Erwerb eines GmbH-Anteils
Der Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft führt unter bestimmten Voraussetzungen zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn nach § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Gleiches gilt für den Verkauf von "Anwartschaften" auf Beteiligungen.
Der Bundesfinanzhof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob auch der schuldrechtliche Anspruch gegen einen Gesellschafter auf Übertragung eines Gesellschaftsanteils ("Call-Option") zu den Anwartschaften in diesem Sinne gehört. Er hat dies bejaht und damit eine in der Fachliteratur vorherrschende Meinung abgelehnt, die nur unmittelbar gegen die Kapitalgesellschaft gerichtete Anwartschaften - insbesondere Bezugsrechte - erfassen will. Für den Bundesfinanzhof war entscheidend, dass sich der Inhaber des Optionsrechts mit dessen Veräußerung den Vermögenszuwachs der Gesellschaftsanteile verschaffen kann.Im Urteilsfall war dem Letzterwerber... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.03.2008
- II ZR 45/06 -
Abfindungsansprüche außenstehender Aktionäre (§ 305 AktG) im Konkurs der die Abfindung schuldenden Gesellschaft
Die Kläger waren Aktionäre der A.-AG, vormals H.-AG. Der Beklagte ist Konkursverwalter der EKU AG. Sie hatte mit der H.-AG im Jahre 1988 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, der u. a. die Verpflichtung der EKU AG vorsah, Aktien der außenstehenden Aktionäre der H.AG auf deren Verlangen hin gegen eine Barabfindung zu erwerben. Gegen die in diesem Vertrag vorgenommene Festlegung der Abfindungshöhe hatten mehrere außenstehende Aktionäre ein gerichtliches Spruchverfahren eingeleitet.
Während des laufenden Spruchverfahrens wurde der Unternehmensvertrag zwischen der EKU AG und der H.-AG aufgehoben. Zugleich wurde ein neuer Vertrag, der eine höhere Abfindung zugunsten der Aktionäre der H.-AG vorsah, zwischen der H.-AG und der M.-AG geschlossen, welche zwischenzeitlich die Aktienmehrheit an der EKU AG erworben hatte und später ebenfalls in Konkurs ging. Nachdem die... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.02.2008
- 8 Sa 1625/07, 8 Sa 2238/07 -
Verdacht der Tätigkeit als Stasi-Mitarbeiter rechtfertigt keine Kündigung
Einem Arbeitnehmer kann nicht deshalb wegen angeblicher Stasitätigkeit gekündigt werden, weil sein Name in der sogenannten "Rosenholzdatei" auftaucht. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung der ehemaligen Frauenbeauftragten beim Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg für unwirksam erklärt.Aus den nunmehr veröffentlichten Urteilsgründen ergibt sich, dass das Landesarbeitsgericht den Umstand, dass die ehemalige Frauenbeauftragte in der sogenannten "Rosenholzdatei" als Mitarbeiterin des Ministeriums für Staatssicherheit... Lesen Sie mehr
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Landgericht München I, Urteil vom 21.02.2008
- 31 S 3833/07 -
Kein Rückgaberecht für gebrauchten Grabstein
Kleine Abweichungen von vereinbarter Beschaffenheit sind noch kein Mangel
Einen gebrauchten Grabstein kann man nicht einfach zurückgeben. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts München hervor.
Die Klägerin schloss mit der Beklagten am 20.9.2005 einen Vertrag über die Herstellung und Lieferung eines Grabmals zu einem Preis von letztlich 5.360,36 EUR. Die Klägerin zahlte 2.500,00 EUR an. Sie wählte den Grabstein aus einem Katalog der Beklagten aus. Nachdem sich dieser Doppelgrabstein als zu breit für das Grab des verstorbenen Ehemanns der Klägerin erwies, wurden die Maße angepasst.... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.02.2008
- 2 BvL 1/06 -
Bundesverfassungsgericht streicht Obergrenzen für steuerlichen Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen
Sonderausgabenabzug von Versicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen Aufwand des Steuerpflichtigen berücksichtigen
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung müssen in naher Zukunft in höherem Umfang von der Einkommensteuer absetzbar sein als bisher. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Bis Ende 2009 muss der Gesetzgeber die Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung neu regeln. Der Entscheidung lag die Klage eines Rechtsanwalts und seiner nicht berufstätigen Frau zugrunde. Das Ehepaar und seine sechs Kinder waren ausschließlich privat kranken- und pflegeversichert.
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Einkommensteuergesetz in der für das Streitjahr 1997 geltenden Fassung wird die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung betragsmäßig beschränkt. Der Bundesfinanzhof hält diese Beschränkung für verfassungswidrig, weil die gesetzlichen Höchstbeträge dem Steuerpflichtigen nicht... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 04.03.2008
- 1 K 1632/07.KO -
Hausbesitzer müssen andersfarbige Dacheindeckung nicht entfernen
Ein Ehepaar aus Winningen, auf dessen Haus sich schieferfarbene, glänzende Tondachpfannen befinden, muss diese Dacheindeckung nicht beseitigen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Dem Ehepaar gehört ein Wohngebäude, das im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Winningen West” liegt. Der Bebauungsplan enthält unter der Überschrift „bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 BauGB i. V. m. § 88 LBauO)” die Regelung, dass für die Dacheindeckung nur anthrazitfarbene oder dunkelgraue nichtglänzende Materialien wie Schiefer, ausnahmsweise Ziegel bzw. Betondachstein zulässig... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 11.03.2008
- 3 L 313/08.DA -
Redezeitbegrenzung für fraktionslosen Stadtverordneten ist rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat den Eilantrag eines fraktionslosen Stadtverordneten der Stadt Bensheim abgelehnt, mit welchem dieser erstens die Feststellung begehrte, dass für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung keine Redezeitbegrenzung zur Begründung eigener Anträge bestehe, zweitens, dass eine nach Auffassung des Antragstellers in der Sitzung des Ältestenrates der Stadtverordnetenversammlung am 24.10.2007 getroffene Regelung hinsichtlich der Redezeit für fraktionslose Stadtverordnete keine Bindungswirkung entfalten könne und drittens dass fraktionslosen Stadtverordneten für ihre Stellungnahme zu Änderungs- und Ergänzungsanträgen und zu allen sonstigen Tagesordnungspunkten eine Redezeit von mindestens vier Minuten zustehe.
Die Kammer lehnte den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit den begehrten Feststellungen bereits deshalb ab, weil ein Fall einer unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache vorliege. Es sei nicht ersichtlich, dass dem Antragsteller ohne eine Vorwegnahme der Hauptsache ein erheblicher und nicht wieder gutzumachender Schaden entstehe.Dem ersten Feststellungsbegehren stehe... Lesen Sie mehr