alle Urteile, veröffentlicht am 23.06.2008
Sozialgericht Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 19.05.2008
- S 1 U 236/08 -
Eine Chemikalienunverträglichkeit ist weder als noch wie eine Berufskrankheit zu entschädigen
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Multiple-Chemical-Sensitivity-Erkrankung weder als noch wie eine Berufskrankheit festzustellen und zu entschädigen ist. Die Feststellung und Entschädigung einer Gesundheitsstörung als Berufskrankheit ist nur bei den Erkrankungen möglich, die der Verordnungsgeber als sog. Listenkrankheit in der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung als solche bezeichnet und die ein Versicherter infolge einer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehenden beruflichen Tätigkeit erlitten hat.
Diese Voraussetzungen liegen in Bezug auf eine MCS-Erkrankung nicht vor. Eine Entschädigung der MCS-Erkrankung wie eine Berufskrankheit ist beim derzeitigen Stand der medizinischen Wissenschaft ebenfalls ausgeschlossen, weil neuere Erkenntnisse bzgl. der MCS und der Frage, ob diese Erkrankung Folge der Einwirkung bestimmter im Arbeitsleben benützter Stoffe ist, nach den vom Gericht eingeholten Auskünften des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung nicht vorliegen. Weder liegen eine allgemeine akzeptierte klinische Definition noch übereinstimmende Vorstellungen zur Pathogenese und Pathophysiologie... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.06.2008
- OVG 3 S 51.08 -
Prüfungsaufgaben waren vielen Schülern bekannt - OVG bestätigt Wiederholung der Mathematikprüfung für den mittleren Schulabschluss
Prüfung muss unter fairen Bedingungen stattfinden
Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat im Beschwerdeverfahren den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 19. Juni 2008 – VG 3 A 220.08 – zur Rechtmäßigkeit der Anordnung der Wiederholungsprüfung im Fach Mathematik für den mittleren Schulabschluss am 23. Juni 2008 bestätigt.
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Wiederholungsprüfung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wirksam angeordnet worden sei. Die Prüfung wurde durch ein Schreiben der Senatsverwaltung vom 13. Juni 2008 an die Schulleiter für den 23. Juni 2008 festgesetzt. Diesem Schreiben war ein Brief des Staatssekretärs Eckart R. Schlemm beigefügt, der... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.06.2008
- 3 StR 90/08 -
BGH: Verjährungsbeginn bei Bestechung erst mit Vollzug der erwirkten Diensthandlung
BGH hebt Freisprüche vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit Bauvorhaben in der Stadt Ratingen auf
Die Verjährungsfrist bei der Bestechung eines Amtsträgers beginnt erst dann zu laufen, wenn er die "gekaufte" Diensthandlung vollzogen hat und nicht bereits, wenn er das Geld kassiert hat. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der BGH konkretisierte mit dem vorliegenden Urteil die Verjährungsfrist bei Korruptionsdelikten. Dies bedeutet faktisch, dass Tatbeteiligte länger strafrechtlich verfolgt werden können.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte einem Beigeordneten der Stadt Ratingen vorgeworfen, von zwei Bauunternehmern Geldzahlungen in Höhe von ca. 250.000 DM entgegengenommen und sich dafür unter Zurückstellung der Belange der Allgemeinheit und unter Verletzung seiner Dienstpflichten für drei verschiedene Bauprojekte eingesetzt zu haben. Der vierte Angeklagte soll durch die Erstellung... Lesen Sie mehr
Werbung
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.02.2008
- S 1 U 2421/06 -
Keine Abfindung einer Verletztenrente, wenn diese zur Sicherung des laufenden Lebensunterhalts erforderlich ist
Bezieher einer Verletztenrente aus der Gesetzlichen Unfallversicherung mit einer MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) um weniger als 40 v.H. können diese Rente abfinden lassen, wenn eine Änderung der Höhe der MdE dauerhaft nicht zu erwarten ist. Die Abfindungsentscheidung steht im Ermessen des Unfallversicherungsträgers. Dieser hat dabei auch dem Zweck der Abfindungsregelung Rechnung zu tragen.
In diesem Zusammenhang ist eine ablehnende Entscheidung nicht zu beanstanden, wenn der Versicherte im Fall der Rentenabfindung voraussichtlich auf die Inanspruchnahme oder vermehrte Inanspruchnahme von Hilfeleistungen anderer Sozialleistungsträger angewiesen ist oder sein wird, um seinen laufenden Lebensunterhalt sicher zu stellen. Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn das monatliche... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.05.2007
- VIII ZR 19/05 -
Neuwagenkauf: Auto, das geringfügig mehr Sprit verbraucht als der Hersteller versprochen hat, kann nicht umgetauscht werden
Wert des Neuwagens wird nur unerheblich gemindert
Der Käufer eines Neuwagens kann nicht von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, wenn der Kraftstoffmehrverbrauch weniger als zehn Prozent, bezogen auf die Herstellerangaben, beträgt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall erwarb ein Käufer einen Neuwagen. Nach einigen Fahrten stellte er fest, dass der Kraftstoffverbrauch nicht den Herstellerangaben entsprach. Er verbrauchte etwas mehr Sprit als der Hersteller versprochen hatte. Er sah dies als Mangel an und wollte das Fahrzeug daher umtauschen. Der Händler verweigerte den Umtausch.Zu Recht, entschied der Bundesgerichtshof.... Lesen Sie mehr
Werbung
Amtsgericht Bonn, Urteil vom 17.05.2006
- 8 C 209/05 -
Sex auf der Terrasse ist verboten - Vermieter kann Mieterin abmahnen
Mieterin hat gegen Rücksichtnahmegebot verstoßen
Wer seinen Frühlingsgefühlen gut einsehbar auf seinem Balkon nachgeht, dem droht eine Abmahnung vom Vermieter. Und das völlig zu Recht, urteilte das Amtsgericht Bonn.
Im zugrunde liegenden Fall hatten sich mehrere Mieter bei ihrem Vermieter über eine andere Mieterin beschwert. Ein Nachbar hatte Fotos angefertigt, auf der die Mieterin mit einen männlichen Gast unbekleidet auf der gut einsehbaren Terrasse zu sehen war. Übereinstimmend sagten die Nachbarn vor Gericht aus, dass die Mieterin auf ihrer Terrasse mit dem Gast eindeutig sexuelle Handlungen... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 27.05.2008
- 21 Ca 377/07 -
Treu und Glauben: Arbeitgeber muss Kündigung immer begründen
Kündigungsgrund muss gewisses Gewicht haben und einleuchtend sein
Die Kündigung eines Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber muss grundsätzlich nachvollziehbar begründet werden. Unterlässt der Arbeitgeber es, die Kündigung zu begründen, verstößt er damit gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Dies hat das Arbeitsgericht Hamburg entschieden.
Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Reinigungsunternehmer einer befristet angestellten Frau gekündigt, da ein Auftrag ende und er daher keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr bieten könne. Die Arbeitnehmerin hielt diese Begründung für vorgeschoben. Vielmehr habe der Arbeitgeber erfahren, dass sie schwanger sei. Ihre Klage hatte Erfolg.Die Kündigung der Beklagten ist... Lesen Sie mehr