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alle Urteile, veröffentlicht am 06.06.2008

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.05.2008
- BVerwG 9 B 34.07 -

Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") kann gebaut werden

Keine Verletzung des Grundeigentums

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Klage von in ihrem Grundeigentum betroffenen Klägern gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") abgewiesen hat (), ist nunmehr die Beschwerde, mit der die Kläger die Zulassung der Revision begehrt haben, vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zurückgewiesen worden.

Zur Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, die Kläger rügten zu Unrecht eine unzureichende Sachaufklärung bezüglich der Frage, ob das angeordnete bergmännische Verfahren (sog. Ulmenstollenvortrieb) ihr Haus bei der Unterfahrung mit dem Tunnel hinreichend vor Schäden schütze.Der Verwaltungsgerichtshof habe ohne Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens auf der Grundlage der Aussagen des von der Bahn hinzugezogenen Gutachters, der umfangreiche Probebohrungen zur Erkundung des Untergrunds durchgeführt habe, zu der Erkenntnis gelangen dürfen, dass Schäden so gut wie auszuschließen seien. Die von den Klägern zusätzlich geltend... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 05.05.2008
- 6 K 175/05 -

Haushaltsnahe Dienstleistungen auch für Bewohner von Seniorenheimen

Bewohner eines Seniorenheims, die dort über eine eigene Wohnung verfügen, können für haushaltsnahe Dienstleistungen des Heimbetreibers aufgrund eines Heimvertrags die Steuerermäßigung des § 35 a EStG in Höhe von maximal 600 € in Anspruch nehmen. Dies hat das Finanzgericht Hamburg entschieden.

In dem Streitfall hatte die Klägerin eine "Kostenaufstellung für steuerliche Zwecke" des Heimbetreibers vorgelegt, in der das Heimentgelt in die Bestandteile "Wohnen, Verpflegung, Betreuung" betragsmäßig zerlegt und bestimmten Einzelleistungen prozentual zugewiesen worden war. Dabei handelte es sich um Mindestbeträge, die vom Heimbetreiber für alle Heimbewohner pauschal kalkuliert worden waren.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.06.2008
- 1 E 2647/07(3) -

Kein Anspruch auf Subventionen nach der Verordnung zum Altschuldenhilfe-Gesetz für Fledermausquartier

Allein die Unbenutzbarmachung von Wohnraum für menschliche Wohnzwecke aber zugleich die Erhaltung des Gebäudes als Lebensraum für die zu schützende Fledermausart erfüllt nicht die Anforderungen an die Subventionsvergabe nach der Verordnung zum Altschuldenhilfe-Gesetz. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden.

Die Klägerin, eine Wohnungsbaugesellschaft, begehrt von der beklagten Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Gewährung einer Subvention in Höhe von 68.847,24 € für die Beseitigung von Wohnraum in einem Gebäude in Meiningen (Plattenbau). Auf Antrag der Klägerin war von der Beklagten ein Entlastungsbetrag nach der Verordnung zum Altschuldenhilfe-Gesetz... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.05.2008
- 11 U 39/07 (Kart) -

Strukturkündigung gegenüber Kfz-Vertragshändlerin wirksam

Bedeutsame Änderung der Vertriebsstrukturen des Lieferanten (Nissan) rechtfertig 1-Jahres-Frist

In einem Rechtsstreit über die Wirksamkeit einer sogenannten Strukturkündigung von Kfz-Vertriebsverträgen hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Mai die Beendigung der Vertragshändlerverträge durch Kündigung binnen Jahresfrist für gerechtfertigt angesehen und damit eine anders lautende Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main in der Rechtsmittelinstanz abgeändert.

Vertriebsverträge zwischen Kfz-Herstellern bzw. -lieferanten und Vertragshändlern können regelmäßig nur mit 2-jähriger Kündigungsfrist beendet werden. Eine 1-jährige Frist gilt ausnahmsweise, wenn sich die Notwendigkeit ergibt, das Vertriebsnetz insgesamt oder zu einem wesentlichen Teil umzustrukturieren. Rechtsgrundlage hierfür ist die EG-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO 1400/2002),... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 23.05.2008
- 6 L 194/08 -

Verwertung eines abgeschleppten Autos nur nach eindeutiger Ankündigung zulässig

Bescheid muss klare Aussage enthalten

Das hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden und die aufschiebende Wirkung der Klage eines Autofahrers gegen die Anordnung der Aachener Stadtverwaltung wiederhergestellt, sein abgeschlepptes Auto zu verwerten.

Das Auto des Antragstellers war in der Stadt Aachen abgeschleppt und auf dem Hof der Abschleppfirma abgestellt worden. Den Wagen holte der Antragsteller zunächst nicht ab. Durch Bescheid wurde er aufgefordert, die Abschlepp- und Sicherstellungskosten zu zahlen. In dem Bescheid ist weiter ausgeführt: "Es wird Ihnen eine Frist von 2 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens gesetzt, falls... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 02.06.2008
- 6 L 502/08.MZ -

Fußball-EM: Sperrzeitverlängerung für EM-Zeltgaststätte rechtmäßig

Störung der Nachtruhe

Wenn ein Fußballfestzelt in einem kleinen Ort mit engen Straßen und viel Wohnbebauung im Umfeld aufgebaut wird, ist es rechtmäßig, die Sperrzeit aus Gründen des Lärmschutzes zu verlängern. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz hervor.

Die Verbandsgemeinde Bodenheim hat bei der Gestattung des Betriebs einer Zeltgaststätte in Bodenheim vom 05. bis 09. Juni 2008, in der die Spiele der Fußballeuropameisterschaft auf einer Leinwand gezeigt und anschließend Partys gefeiert werden sollen, die Sperrzeiten auf 02.00 Uhr bis 06.00 Uhr am Wochenende bzw. auf 01.00 Uhr bis 06.00 Uhr an den übrigen Tagen festgesetzt. Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Lichtenfels, Urteil vom 12.12.2007
- 1 C 499/06 -

Mangel am Gebrauchtwagen: Immer erst an den Verkäufer wenden

Kein Anspruch auf Ersatz von Reparaturkosten, wenn Verkäufer keine Möglichkeit zur Nachbesserung hat

Reparaturkosten für Mängel an einem Gebrauchtfahrzeug kann man in der Regel erst dann vom Verkäufer ersetzt verlangen, wenn man ihm zuvor Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat. Dies haben das Amtsgericht Lichtenfels und das Landgericht Coburg entschieden.

Wer nach dem Kauf eines neuen Gebrauchten Mängel an dem Fahrzeug feststellt, sollte nicht vorschnell eine Werkstatt seiner Wahl mit der Reparatur beauftragen, sondern sich erst an den Verkäufer wenden. Ansonsten kann er nämlich allein deswegen auf den Reparaturkosten sitzen bleiben, weil er dem Verkäufer keine Nachbesserungsmöglichkeit eingeräumt hat.Das zeigt ein Fall,... Lesen Sie mehr